30.08.2021

«Bockiger Moslem» vor Rauswurf

Der prominente Moslem, der stur das Gesetz missachtete, soll hinter Gitter und danach das Land verlassen müssen.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Emir Tahirovic, Vater von fünf Kindern, hat mit seiner Familie (damals mit vier Kindern) von der Sozialhilfe gelebt und immer wieder die Schulpflicht missachtet. Eine Tochter blieb nicht nur dem Schullager, sondern auch dem Schwimm- und Sportunterricht unerlaubt fern. Ebenso verweigerte ein Sohn die Teilnahme am Schwimm- und Sportunterricht.Geldstrafen und Bussen blieben wirkungslosSeine sture Haltung verteidigte der Vater in den Medien. Auch nach seiner Verurteilung zu einer Busse von 4000 Franken durchs Kreisgericht Rheintal im Jahr 2016 posierte er vor den Kameras.Nicht nur in seinem damaligen Wohnort St.Margrethen löste das Urteil heftige Reaktionen aus. Eine Busse für jemanden, der sowieso kein Geld habe und von der Sozialhilfe lebe, sei lächerlich, lautete der Grundtenor.In den Jahren 2012 bis 2015 wurde Tahirovic durch mehrere Urteile der Staatsanwaltschaft und der Schulgemeinde St.Margrethen zu Bussen und Geldstrafen verurteilt. Diese summierten sich auf 14'000 Franken, exklusive Gebühren und Verfahrenskosten.Der Bernecker SVP-Nationalrat Mike Egger, damals noch Kantonsrat, hatte schon vor dem Gerichtsverfahren eine Petition zu Handen des Migrationsamtes lanciert und die Ausschaffung des Moslems gefordert. Vergeblich.Auch die heutige St.Margrether SP-Regierungsrätin Laura Bucher gebrauchte seinerzeit als Präsidentin der SP-Ortspartei deutliche Worte. Gegenüber TVO meinte sie, in unserer Gesellschaft bestehe nun einmal «ein gewisser Anspruch an kooperatives Verhalten».Nun beschäftigt (der inzwischen im Kanton Zürich lebende) Emir Tahirovic abermals das Gericht. Drei Vorwürfe werden ihm gemacht:  Er habe sich der mehrfachen Verletzung von Erziehungs- und Fürsorgepflichten schuldig gemacht, sei ungehorsam gegen amtliche Verfügungen gewesen und sei zudem ein Sozialhilfebetrüger.Dem Sozialamt Gelder verschwiegenVon der Gemeinde St.Margrethen erhielt die Familie monatlich 3740, davon 1300 für die monatliche Miete. Verschiedene Geldbeträge, die Tahirovic erhalten haben soll, habe er dem Sozialamt verschwiegen. In der Anklageschrift sind folgende Beträge genannt: 5000 Franken (vom Islamischen Zentralrat für die Rechtsvertreterin im Verfahren zum Kopfbedeckungsverbot), 4000 Franken als Zahlung bzw. Darlehen der Mutter, 14'000 Franken (von Verwandten und der Frauengruppe der bosnischen Moschee St.Gallen für die Begleichung von Bussen) sowie 6600 Franken (nicht überwiesene Mietzinsen).Die dem Sozialamt nicht gemeldeten 5000 Franken vom Islamischen Zentralrat erwähnte der Beschuldigte am 4. März 2016 gegenüber der Online-Ausgabe des «Blick». In dem betreffenden Artikel (Titel: «Ich bin das Antibiotikum gegen Schweizer Rassismus») gab Tahirovic selbst bekannt, dass er vom Islamischen Zentralrat finanziell unterstützt werde.Staatsanwaltschaft will zehn Jahre LandesverweisGeht es nach der Staatsanwaltschaft, soll der «bockige Moslem», wie das St.Galler Tagblatt Tahirovic in einem Porträt nannte, ein Jahr im Gefängnis verbringen. Unbedingt. Ausserdem wird beantragt, Tahirovic sei für zehn Jahre des Landes zu verweisen. Auch eine Busse von 1000 Franken ist im Antrag der Staatsanwaltschaft enthalten. Die Verhandlung vor dem Kreisgericht Rheintal in Altstätten ist auf den 2. September angesetzt.Der Ehefrau des «bockigen Moslems» werden von der Staatsanwaltschaft die gleichen Vorwürfe gemacht. Auch sie soll für zehn Jahre des Landes verwiesen werden. Denn «mit der Erfüllung des Tatbestands des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe liegt ein Katalogdelikt für die obligatorische Landesverweisung vor». Ein Landesverweis ist nur für Erwachsene möglich. Über den Aufenthaltsort der Kinder bestimmen die Eltern, wobei es naheliegt, dass Eltern ihre Kinder bei sich haben möchten und sie im Falle einer Landesverweisung mitnehmen.Die beantragte Freiheitsstrafe von einem Jahr auch für die Ehefrau soll diese aber nicht absitzen müssen. Die Staatsanwaltschaft schlägt den bedingten Strafvollzug vor, bei einer Probezeit von fünf Jahren.

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