In der neuen Vollzugshilfe des Kantons für die Regelung des ökologischen Ausgleichs kommen Bodenverbesserungen, wie es sie gerade im Rheintaler Riet in den letzten Jahren einige gab, zu leicht davon, findet SP-Kantonsrätin Karin Hasler. Sie hat der Regierung eine Interpellation dazu eingereicht.Das Dokument soll die Umsetzung der Vorgaben aus dem Natur- und Heimatschutzgesetz für den ökologischen Ausgleich in den Gemeinden über den ganzen Kanton vereinheitlichen. Dies, indem es klare, verbindliche Vorgaben enthält, beispielsweise für Kiesabbau- oder Deponieprojekte, Strassenprojekte oder auch für den Bau von Golfplätzen und landwirtschaftliche Landumlegungen.Bodenverbesserungen sind darin ebenfalls aufgeführt. In der überarbeiteten neuen Version werden solche von der ökologischen Ausgleichspflicht aber explizit ausgenommen, wenn das Material dafür aus Gewässerrevitalisierungen oder Hochwasserschutzprojekten kommt, wenn es aus Kiessammlern oder sonstigem Gewässerunterhalt stammt, wenn damit der Boden von Fruchtfolgeflächen verbessert wird oder wenn die Bodenverbesserung ohne diese Ausnahmen weniger als 100 Quadratmeter ökologischen Aus-gleichs zur Folge hätte.Biodiversität im Kanton nimmt immer mehr abEinzeln und für sich betrachtet, ergäben einige dieser Ausnahmen ja durchaus Sinn, meint Karin Hasler. Aber in ihrer Gesamtheit werde die Verpflichtung zum ökologischen Ausgleich dermassen aufgeweicht, dass bei Bodenverbesserungen kaum mehr ökologischer Ausgleich geleistet werden müsse.Dies fände die Balgacher SP-Kantonsrätin aber wichtig: Der ökologische Ausgleich sei eine wichtige Massnahme, um die Biodiversität auch in intensiv genutzten Gebieten zu erhalten und zu fördern. Umso mehr, als die Biodiversität im Kanton St. Gallen abnehme, was die Regierung auf verschiedene Vorstösse hin wiederholt festgehalten habe.Karin Hasler will deswegen von der Regierung wissen, wie bei Bodenverbesserungen besonders auf landwirtschaftliche intensiv genutzten Fruchtfolgeflächen trotzdem der schwindenden Biodiversität Rechnung getragen werden könne. Sie erhofft sich von der Regierung ein erneutes Bekenntnis, dass der Biodiversität Sorge zu tragen sei. Es dürfe keine weitere Aufweichung der Vorgaben zum ökologischen Ausgleich geben, fordert Karin Hasler.HinweisDie Vollzugshilfe, um die es hier geht, findet man auf www.sg.ch/umwelt-natur/natur-landschaft/oekologischer-ausgleich.