04.03.2020

Bissiger Bernhardiner wurde eingeschläfert

Bernhardiner Michael, der mehrere Menschen angegriffen hat, ist tot. Das Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen hat den Rekurs gegen die Einschläferung des Tieres vollumfänglich abgewiesen.

Von Daniel Walt
aktualisiert am 03.11.2022
«Stellen Sie sich einmal vor, ein Kindergarten-Kind wird durch einen Biss schwer verletzt oder sogar getötet!» Das sagte der Rheinecker Stadtpräsident Urs Müller Anfang November vergangenen Jahres. Er bezog seine Aussage auf zwei Bernhardinerhunde, welche mehrfach für Angst und Schrecken in Rheineck und Umgebung gesorgt hatten. Die eigentlich in Deutschland lebenden Tiere hatten sich trotz eines Verbots weiterhin in Rheineck aufgehalten. Bernhardiner Michael wurden schliesslich mehrere Beissattacken, darunter eine beim China-Schiff in Gaissau, zur Last gelegt.Nun hat das Gesundheitsdepartement des Kantons St.Gallen im Streit um die Einschläferung von Hund Michael einen Entscheid gefällt: Der Rekurs der Halterinnen wurde vollumfänglich abgewiesen. «Die Euthanasie durfte somit mit Entzug der aufschiebenden Wirkung sofort vollstreckt werden», teilt Stadtschreiber Marco Forrer mit. Das Tier wurde am Dienstag eingeschläfert.«Durch Halterinnen nicht genutzt»«Das Gesundheitsdepartement stützt die Ansicht, dass Hund Michael als gefährlich einzustufen sei», hält der Stadtschreiber fest. Dies werde durch die Fachberichte und Verhaltensabklärungen vom vergangenen Oktober beziehungsweise Januar sowie die dokumentierten Beissvorfälle genutzt. Auch eine Maulkorbpflicht erwies sich laut der Stadt Rheineck als nicht geeignet, da der Hund gesundheitlich sehr angeschlagen gewesen sei.Samuel ist wieder daheimDas zweite Tier, Bernhardiner Samuel, ist mittlerweile wieder bei seinen Besitzerinnen. Die Stadt Rheineck hatte eine Fremdplatzierung des Tiers beschlossen, ist beim Kanton damit aber nicht durchgekommen. Samuel musste Anfang Woche an die Halterin zurückgegeben werden. «Es besteht jedoch weiterhin die angeordnete Leinenpflicht.»Obwohl laut Stadtschreiber Marco Forrer ein gewisser Grundgehorsam von Hund Samuel fehlt, waren die Fachexperten der Ansicht, dass der Hund zurückgegeben werden konnte. «Das Gesundheitsdepartement empfiehlt der Hundehalterin einen Erziehungskurs zu belegen», so Stadtschreiber Forrer. Bei Samuel blieb letztlich ungeklärt, inwieweit das Tier an den Beissattacken beteiligt gewesen war.

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