21.01.2022

Bis Ende März für die IPV anmelden

Die Gemeinden weisen auf die Anmeldefrist für die individuelle Prämienverbilligung hin.

Versicherte, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). So kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemindert werden, schreibt der Kanton St. Gallen. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.Zum IPV-Bezug sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2022 ihren Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Kanton St. Gallen hatten. Für die Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2022 massgebend. Eine Selbstberechnung ist auf www.svasg.ch/ipv möglich. Das Formular kann online ausgefüllt und abgeschickt werden. Die Gemeinden bitten alle, die Einreichfrist vom 31. März 2022 zu beachten. Später eingehende Anmeldungen können nicht oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen gibt es für gesuchsstellende Personen oder ihre Vertretung, die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und in der Folge den Prämienrechnungen gutgeschrieben.Die AHV-Zweigstelle berät Interessierte auf Wunsch persönlich. Mehr Informationen gibt es auch auf der Website www.svasg.ch/ipv (mit Erklärvideos) oder über die Telefonnummer 071 282 61 91. (gk)

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