Für Mitarbeiterinnen des Kantons ist die Zeit, in der sie ihr zur Arbeit mitgebrachtes Baby stillen, bezahlte Arbeitszeit. Dies gilt beispielsweise für Lehrerinnen an Kantonsschulen oder an Berufsschulen des Kantons – aber nicht für Lehrerinnen der Volksschule, weil diese nicht vom Kanton, sondern von kommunalen Körperschaften angestellt sind.Künftig sollen auch Volksschullehrerinnen Anspruch auf bezahlte Stillzeit haben: Der Rat hat gestern eine Motion der St. Margrether SP-Kantonsrätin Laura Bucher (selbst Mutter und beruflich Gerichtsschreiberin am Bundesverwaltungsgericht) mit 56 Ja zu 20 Nein und drei Enthaltungen gutgeheissen. Die Regierung wird nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf erarbeiten und dem Rat vorlegen.