20.03.2020

Bewilligung für Gemüsestand

Am Markt wird auch am nächsten Dienstag ein Gemüsestand seine Waren anbieten. Das meldet Markus Hofstetter vom Marktamt Heerbrugg: «Die Bewilligung der Gemeinde Au liegt mir vor.»Märkte sind verboten. Aber inzwischen liegt eine Präzisierung zur Verordnung des Bundesamts für Gesundheit vor, die so auslegbar ist, dass ein einzelner Stand einem Lebensmittelladen gleichgestellt ist. Das bedeutet gemäss Hofstetter, dass Gemüsebauer Thurnheer aus St. Margrethen weiterhin seine Produkte in Heerbrugg verkaufen darf. Anders als am letzten Dienstag werde es aber keinen weiteren Stand mehr geben – denn so würde aus dem Lebensmittelladen wieder ein Markt. Und ein solcher ist, wir wissen es, verboten.Natürlich müssen sich die Kundinnen und Kunden des Lebensmittelstands an die üblichen Verhaltensregeln während der Coronakrise halten. Darauf dürften, ebenfalls anders als am letzten Dienstag, Warntafeln hinweisen.Ob am kommenden Dienstag in Heerbrugg Gemüse verkauft wird, hängt auch von der weiteren Entwicklung ab: Wenn der Bund seine Massnahmen bis dahin verschärft, gibt es eine Neubeurteilung. (ys)

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