06.01.2022

Bewerbungsfrist für Werkbeiträge und Ausland- Aufenthalte eröffnet

Das Amt für Kultur des Kantons St.Gallen schreibt Werkbeiträge und Aufenthalte in Rom für Kulturschaffende aus. Die Bewerbungen sind online einzureichen. Für die Förderung in den Sparten angewandte Kunst und Design, bildende Kunst, Geschichte und Gedächtnis, Literatur, Musik sowie Theater und Tanz steht insgesamt ein Betrag von 360'000 Franken zur Verfügung. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 20. Februar.

Von sk/red
aktualisiert am 02.11.2022
Die Kulturförderung des Kantons St.Gallen vergibt jährlich Werkbeiträge an Kulturschaffende. Die Beiträge unterstützen budgetunabhängig Künstlerinnen und Künstler in ihren Vorhaben in den Sparten angewandte Kunst und Design, bildende Kunst, Geschichte und Gedächtnis, Literatur, Musik, Theater und Tanz. Die Unterstützung soll den Begünstigten die nötige Zeit geben, um ihre Ideen auszuarbeiten, zu recherchieren oder ihre künstlerische Tätigkeit weiterzuentwickeln. Zudem ist es möglich, eine individuell zugeschnittene Weiterbildungsidee einzureichen, die auch einen bestimmten Aufenthalt oder ein Stage umfassen kann. Jeder Werkbeitrag beträgt 20'000 Franken und soll die Umsetzung von Vorhaben ermöglichen, der Arbeit neue Impulse geben oder auch Gelegenheit bieten, spartenübergreifend Formen der Zusammenarbeit und der Begegnung auszuprobieren.Dreimonatige Aufenthalte in RomEin weiteres Förderinstrument sind Aufenthalte ausserhalb der gewohnten Umgebung, in der Atelierwohnung des Kantons in Rom. Kulturschaffende können Vorhaben realisieren, deren Ausgangspunkt und Inspirationsquelle die «ewige Stadt» oder auch ganz allgemein der urbane Raum ist. Bewerbungen für die Wohnung in Rom können für die Monate Dezember 2022 bis Februar 2023 und für März bis Mai 2023 eingereicht werden.Online-BewerbungsverfahrenDas Bewerbungsverfahren läuft wiederum über die Website des Amtes für Kultur. Bewerbungen können dort bis am 20. Februar erfasst werden. Die definitiven Entscheide über die Vergabe der Werkbeiträge und Aufenthalte fallen bis spätestens Ende Mai. Alle Informationen zu der Atelierwohnung in Rom sind hier zu finden.Das Thema der Vorsorge von Kunstschaffenden ist nach wie vor wichtig. Deshalb wird der Kanton weiterhin Vorsorgebeiträge an die Empfängerinnen und Empfänger ausrichten, sofern diese ebenfalls einen Beitrag auf ihr Konto einzahlen. Der kantonale Beitrag beträgt maximal sechs Prozent des Werkbeitrags.Gemeinsamer InformationsabendAlle Personen, die detaillierte Informationen aus erster Hand haben möchten, können sich für den Informationsabend anmelden. Dieser findet am Mittwoch, 12. Januar, um 19 Uhr in Zusammenarbeit mit der Kulturförderung der Stadt St.Gallen und des Kulturbüros statt. Eine Online-Anmeldung ist obligatorisch. Für den Anlass gilt die 3G-Regel.

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