07.05.2021

Bevölkerung soll sich zum Hochwasserschutz äussern

Das Projekt «Hochwasserschutz Littenbach-Äächeli» soll Au, Berneck und Heerbrugg vor Schäden schützen.

Von gk
aktualisiert am 03.11.2022
Die ersten Arbeiten für das Jahrhundertprojekt starteten vor über 20 Jahren, nach den Hochwasserschäden von 1998/1999. Nun startet der Versand eines Informationsflyers in alle Haushalte den Abschluss des langjährigen Mitwirkungsverfahrens.Die Bevölkerung hat bis Anfang Juli nochmals die Möglichkeit, zum Projekt Stellung zu nehmen. Parallel dazu starten mehr als ein Dutzend Informationsgespräche mit betroffenen Grundeigentümern, die abschnittsweise oder themenbezogen in Gruppen eingeladen sind. Mit www.littenbach.ch gibt es eine Homepage mit detaillierten Informationen. Eine Infoveranstaltung für die Bevölkerung wird durchgeführt, sobald es die Vorschriften zulassen.Die Planung dauert schon fast 20 JahreSeit Beginn der Planung im Jahr 2002 und der Umsetzung des ersten Projekts im 2006 haben die Gemeinden Au und Berneck sich immer wieder mit der Bevölkerung in einem partizipativen Prozess über die geplanten Massnahmen ausgetauscht. Es gab Infoveranstaltungen und Begehungen sowie regelmässige Orientierungen über den Verlauf der Planungen und Ausführungen.[caption_left: Seit über 20 Jahren suchen Au und Berneck eine Lösung zur Minderung der Hochwassergefahr.]In der Phase «Vorprojekt» (2013 – 2016) wurden untersuchte und beurteilte Lösungsvarianten vorgestellt, die Bevölkerung konnte sich dazu äussern. Während der Phase «Projektierung» (ab 2017) gab es Workshops zu verschiedenen Themen, wobei die Gemeinden Anliegen aus der Bevölkerung aufnahmen. Auch konnten sich Interessierte an periodischen Infoveranstaltungen ein Bild vom Stand der Projektierung oder von den Projektänderungen machen. Im Internet stellten die Gemeinden Unterlagen zur Verfügung, auch via Medien orientierten sie. Nun folgt also die letzte Phase des Mitwirkungsverfahrens.Den Abschluss machen die Bürger an der UrneIm Rahmen des Hochwasserschutzprojekts Littenbach-Äächeli werden nicht nur Gewässer ausgebaut, sondern auch Strassen verlegt oder verbrei-tert und Bodenverbesserungen durchgeführt. Zudem muss für die Gewässer auch der Gewässerraum festgelegt werden. In diesen Bereichen gilt es, die zahlreichen gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. So enthält das Wasserbaugesetz beispielsweise auch Vorschriften zur ökologischen Aufwertung der Gewässer.Aktuell sind die Projektunterlagen (Stufe Bauprojekt) in der Vorprüfung bei Bund und Kanton. Parallel dazu sollen Rückmeldungen aus dem Mitwirkungsverfahren ausgewertet und gegebenenfalls ins Projekt integriert werden.Nach diesen Arbeiten liegt dann das Auflageprojekt vor. Die insgesamt zehn Dossiers werden nach der finalen Prüfung durch Bund und Kanton zur Auflage freigegeben. Da die Projekte voneinander abhängig sind, werden die Gemeinden die Projektunterlagen koordiniert und gleichzeitig während 30 Tagen öffentlich auflegen. Nach Abschluss allfälliger Rechtsmittelverfahren ist das Projekt rechtskräftig.Den Abschluss des gesamten Verfahrens bildet dann der Urnenentscheid der Stimmberechtigten der beiden Gemeinden zum Kredit für die Realisierung der im Projekt geplanten Massnahmen.

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