23.07.2018

Betriebsplan genehmigt

Das Ausserrhoder Waldgesetz schreibt die Erarbeitung eines kantonalen behördenverbindlichen Waldplans vor.

Dieser bildet eine wichtige Grundlage bei der Beratung der Waldeigentümer und Behörden, zur Pflege und Bewirtschaftung des Waldes, für die Sicherung der öffentlichen Interessen am Wald, für die Gewährleistung einer transparenten forstrechtlichen Bewilligungspraxis und dient der Kontrolle der Nachhaltigkeit.Der Betriebsplan ist eines der Hauptinstrumente für die eigentümerverbindliche Umsetzung des kantonalen Waldplans und ein wichtiges betriebliches Führungsinstrument. Er analysiert Wald- und Betriebszustand, legt Leitbild und Strategie des Betriebs fest und definiert die notwendigen betrieblichen und waldbaulichen Massnahmen im Forstbetrieb. Die Forstkorporation Vorderland umfasst den Wald der Gemeinden Grub, Heiden, Lutzenberg, Reute, Walzenhausen und Wolfhalden sowie den Staatswald in diesen Gemeinden. Der Gemeinderat Walzenhausen hat in seiner letzten Sitzung den Betriebsplan genehmigt. Mit Genehmigung der anderen beteiligten Gemeinden wird dieser in Kraft treten. (gk)

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