16.12.2020

Besuchsverbot im Spital wird verlängert

Auf Anordnung des Kantons wurde das in allen St. Galler Spitälern seit 31. Oktober 2020 geltende Besuchsverbot auf unbestimmte Zeit verlängert. Davon betroffen ist auch das Spital in Altstätten.

Von pd/red
aktualisiert am 03.11.2022
Zum Schutz der Patienten und Mitarbeitenden sind grundsätzlich keine Besucher zugelassen. Wie bisher gibt es auch weiterhin Ausnahmen, z.B. für Eltern von Kindern, Besuchende von dementen oder besonders unterstützungsbedürftigen Personen sowie Besuchende von palliativen Patienten.Auch für Patienten mit einer sehr langen Aufenthaltsdauer gibt es Ausnahmen. Ausnahmeregelungen gibt es ausserdem für werdende Eltern. Väter dürfen während der Geburt ihre Partnerin begleiten und im Verlauf des Wochenbetts ihre Frau und das Neugeborene im Spital besuchen. Voraussetzung ist, sie fühlen sich gesund und tragen für diese Besuche eine Maske.

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