29.10.2020

Besuchsverbot im Spital Heiden

Als eine zusätzliche Präventionsmassnahme gilt im Spital Heiden und im Spital Herisau ab sofort ein generelles Besuchsverbot.

Patientenbesuche im Psychiatrischen Zentrum AR sind mit Voranmeldung mehrheitlich weiterhin möglich. Dies teilte der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden am Donnerstag mit.Die Gefahr, sich im Spital mit Covid-19 zu infizieren, bleibe deutlich niedriger als im Alltag, heisst es weiter. «Dank der strikten Einhaltung der hygienischen Massnahmen und den zusätzlichen Präventionsmassnahmen werden alle Patientinnen und Patienten sicher durch ihren ambulanten oder stationären Aufenthalt begleitet», so der Spitalverbund AR.Ausnahmen vom BesuchsverbotAusgenommen vom Besuchsverbot in den Spitälern sind einzig: Partner von Gebärenden während der Geburt, Väter von Neugeborenen, enge Angehörige von palliativen, schwerkranken oder sterbenden Patientinnen und Patienten, jeweils eine Begleitperson von ambulanten Patientinnen und Patienten.Von den Besuchern müssen vorgegebene Schutzmassnahmen eingehalten werden: Auf dem gesamten Spitalareal besteht Maskenpflicht. Die maximale Besuchsdauer pro Besuch beträgt 60 Minuten, in einem Mehrbettzimmer sind maximal zwei Besucher gleichzeitig zugelassen. Besucherinnen und Besucher sind aufgefordert, ihre Kontaktdaten zu hinterlassen und die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Im Psychiatrischen Zentrum müssten Besucher den Besuch vorgängig auf der Patientenstation anmelden. Die anschliessende Besuchszeit soll möglichst im Freien oder sonst in den dafür vorgesehenen und für den Besuch reservierten Besucherzimmern stattfinden, teilt der Spitalverbund AR mit. (pd)

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