Erlaubt sind nur noch Besuche von Personen von Heimbewohnerinnen oder Heimbewohnern, die sich in ausserordentlichen Situationen befinden.Dazu gehören zum Beispiel Eltern von Kindern im Spital, Partner von Gebärenden oder Besucherinnen und Besucher von palliativen Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern, ist einer Medienmitteilung der Regierung von heute Samstagnachmittag zu entnehmen.