21.05.2021

Besuche im Spital bald wieder möglich

Das allgemeine Besuchsverbot in den Spitälern wird per 1. Juni aufgehoben. Dies hat der Kanton St. Gallen bereits letzte Woche verkündet. Zu diesem Zeitpunkt sind auch in den Spitälern Altstätten, Grabs und Walenstadt wieder Besuche möglich, teilt die Spitalregion RWS mit. Gewisse Einschränkungen zum Schutz von Patienten und Mitarbeitenden bleiben allerdings weiterhin bestehen.

Von pd/red
aktualisiert am 03.11.2022
So sind Besuche ab 1. Junit täglich von 16 bis 18 Uhr möglich, schreibt die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland in einer Medienmitteilung. Um die Patientinnen weiterhin bestmöglich zu schützen, wird durch die zeitlich begrenzte Besuchszeit die Kapazität der Besuche eingeschränkt. Zudem sind pro Zimmer höchstens zwei Besucher gleichzeitig erlaubt. Die Besuchsdauer beträgt maximal 30 Minuten.Ausnahmen unter anderem für die GeburtenabteilungAusnahmeregelungen gibt es in Absprache mit dem medizinischen Personal unter anderem für die Geburtenabteilung, wo die Besuche auf Väter und Geschwisterkinder beschränkt sind. Weitere Ausnahmeregelungen gibt es für Eltern von Kindern, Besucher von Dementen oder besonders unterstützungsbedürftigen Personen sowie Besuchende von Palliativ-Patienten.Allgemeine Hygienemassnahmen gelten weiterhinIm gesamten Spitalgebäude gilt nach wie vor Maskenpflicht, und die allgemeinen Hygiene- und Schutzmassnahmen des Bundes sind einzuhalten. Ausserdem dürfen nur gesunde Personen Patientinnen besuchen. Wer erkältet ist, Fieber, Husten oder sonstige Anzeichen einer akuten Atemwegsinfektion, Muskelschmerzen, Geruchs- und /oder Geschmacksverlust hat, muss auf Besuche im Spital verzichten (auch ausserhalb von Pandemiezeiten). 

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