10.09.2019

Beschwerdeführer beharrt auf Absage der Abstimmung

Die Regierung gibt grünes Licht für den Urnengang im Oktober. Theo Frey erhebt Beschwerde beim Obergericht.

Von Margrith Widmer
aktualisiert am 03.11.2022
Am 20. Oktober war eine Abstimmung über das Vollamt- und das Entschädigungsreglement vorgesehen. Gegen beide Vorlagen waren Referenden ergriffen worden. Obwohl die Kantonsverfassung ein Rückwirkungsverbot vorsieht, sollten die Reglemente nach dem Willen des Gemeinderats auf den 1. Juni 2019 in Kraft gesetzt werden – sofern das Volk sie genehmigen würde. Dabei hatte das Sekretariat des Departements des Innern und Sicherheit die Gemeinde Walzenhausen darauf aufmerksam gemacht, dass laut Kantonsverfassung «grundsätzlich ein Rückwirkungsverbot» bestehe.Theo Frey beantragte, die Abstimmung abzusagen und den Gemeinderat anzuweisen, zwei neue Reglemente zu erlassen, die mit der Kantonsverfassung in Einklang stünden und diese dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Noch bevor seine Beschwerde bei der Regierung eingetroffen war, entfernte die Gemeinde die Abstimmungsinformationen von ihrer Webseite. In seiner Beschwerde ans Obergericht erkundigt sich Frey nun, ob das «Verschwindenlassen von Abstimmungsunterlagen ein Straftatbestand», eventuell ein Offizialdelikt, sei. Der Gemeinderat teilte dem Departement per E-Mail mit, er verzichte auf die rückwirkende Inkraftsetzung. Die Reglemente sollten nun mit der Annahme durch die Stimmberechtigten in Kraft treten. Die Regierung erachtet dies als vertretbar: «Mit dieser Änderung nimmt der Gemeinderat das Anliegen der Beschwerde, nämlich den Verzicht auf einen rückwirkenden Erlass der beiden Reglemente, auf.»Vertretbar fand es auch das Departement: «Weil es keine materielle Änderung darstellt.» Theo Frey hält in seiner Beschwerde fest: Allein die Verschiebung des Datums des Inkrafttretens sei eine materielle Änderung. Da nicht einmal der Verfahrensführer die neuen Reglemente gesehen habe, müsse davon ausgegangen werden, dass die Regierung aufgrund unvollständiger und fehlerhafter Annahmen «einen Fehlentscheid gefällt» habe. Als Beschwerdeführer habe er keine Gelegenheit gehabt, dazu Stellung zu nehmen, als mitten im laufenden Verfahren die Grundlagen geändert worden seien. Damit sei ihm das rechtliche Gehör verweigert worden.Frey beantragt nun eine superprovisorische Absage der Abstimmung. Er beantragt weiter, dass die Abschreibung seiner Beschwerde durch die Regierung aufzuheben sei und die Regierung zu beauftragen sei, einen formellen Entscheid über seine Beschwerde zu fällen. Die Abstimmung über die beiden Reglemente soll abgesagt werden – bis zur Vorlage zweier der Verfassung entsprechenden neuer Reglemente durch den Gemeinderat.Hinweis: Der Gemeinderat will die Abstimmung wie geplant am 20. Oktober durchführen. Auf Dienstag, 1. Oktober, 20 Uhr, lädt er in den Singsaal zu einer eine Informationsveranstaltung ein.

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