23.08.2018

Bergliwiesen-Geschenk amtlich

Die Familien Savary wollten der Ortsgemeinde Montlingen Wiesen auf dem Bergli schenken, eine kantonale Aufsichtsbehörde war dagegen. Kürzlich wurde die Klage der Behörde abgewiesen.

Von Kurt Latzer
aktualisiert am 03.11.2022
Kurt LatzerEr steht auf einer der beiden Wiesen, die die Familien Savary der Ortsgemeinde Montlingen schon vor einem Jahr schenken wollten, und schaut hinauf in die Reb­hänge des Berglis. Harald Herrsche, Präsident der Ortsgemeinde Montlingen, ist erleichtert. «Endlich ist die Einsprache der Aufsichtsbehörde vom Tisch und wir können mit der Erweiterung des Rebbergs vorwärts machen», sagt der Ratspräsident.Den Boden vor Spekulanten schützenFast ein Jahr hat das zuständige Gericht für den Entscheid gebraucht, der kürzlich zugunsten der Ortsgemeinde ausgefallen ist. Und dabei war die Schenkung der zwei Wiesen auf dem Montlinger Bergli 2017 schon fast perfekt. Auch das kantonale Landwirtschaftsamt hatte damals der Überschreibung des Landes zugestimmt. Gäbe es für derartige Grundstücksübertragungen nach bäuerlichem Bodenrecht nicht eine übergeordnete Aufsichtsbehörde, hätte es mit der Schenkung womöglich schon letztes Jahr geklappt. Die Aufsichtsbehörde legte Beschwerde ein, um zu verhindern, dass die Wieslandparzellen mit 4607 und 3807 m2 nicht der Spekulation anheim fallen und damit der Landwirtschaft entzogen werden.Lösung für den schlimmsten Fall gefunden«Am 11. Juli fand direkt vor Ort die Verhandlung wegen der Schenkung Savary statt», sagt Harald Herrsche, «insgesamt standen hierfür 14 Personen auf der Bergliwiese.» Jede der Par­teien habe ihr Anliegen vorbringen können. Das Gericht habe bereits im Vorfeld geschrieben, das Urteil fälle man nach dem Treffen in Montlingen direkt auf dem Platz.Unmittelbar vor dem Lokaltermin habe der Ortsverwaltungsrat und Caius Savary, Vertreter der Familien Savary, beratschlagt, was man tun könnte, wenn es mit der Schenkung nicht klappe. «Caius Savary schlug vor, im Falle einer Ablehnung geben die Familien Savary die Wiesen an den Vater, Josef Savary, zurück und der vererbe den Boden der Ortsgemeinde. Denn erben darf man den Boden», sagt Harald Herrsche. Diese Variante habe Caius Savary dem Richter vor der Urteilsverkündung mitgeteilt. «Etwa eine Viertelstunde danach hiess es, die Beschwerde der Aufsichtsbehörde werde abgewiesen, die Ortsgemeinde könne die Schenkung antreten», sagt Herrsche. Der Ortsgemeindepräsident geht davon aus, dass die Verschreibung der Flächen noch diesen Monat stattfinden kann. Das östlich gelegene Grundstück hat 37, die zweite Parzelle 46 Aren. Auf der kleineren Wiese will die Ortsgemeinde Reben pflanzen, die grössere Wiese soll wie bisher durch Chläus Loher bewirtschaftet werden. «In der Schenkungsurkunde hat es sehr viele Sachen, die auch wir befürworten», sagt Harald Herrsche. Unter anderem darf man die Wiesen in den nächsten 50 Jahren nicht einzonen, nicht verkaufen, alle Bäume müssen stehen bleiben und weiter unter gelegene Bienenstöcke müssen bleiben.Rebbergvergrösserung ist ein längerer ProzessUnd wann kommen die neuen Reben aufs Montlinger Bergli? «Chläus Loher, der für die Reben zuständig ist, und ich haben beschlossen, ein Konzept auszuarbeiten und dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen vorzulegen», sagt Harald Herrsche. Der Ortsgemeindepräsident hofft, nächstes Jahr mit den Vorarbeiten für den Rebberg beginnen zu können und die Hauptarbeiten 2020 abzuschliessen. «Das mit der Rebbergvergrösserung auf dem Montlinger Bergli ist ein Prozess, der ein paar Jahre in Anspruch nimmt», sagt der Ortsgemeindepräsident. Denn Reben sollen nicht allein auf dem einen Stück Wiese hinkommen, sondern auch an anderen Stellen auf dem Bergli. Deshalb sei die Ortsgemeinde bemüht, auf der Anhöhe weiter Böden zu kaufen.

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