Die revidierten Richt- und Nutzungspläne werden der Bevölkerung von Rüthi vom 22. August bis zum 30. September zur Mitwirkung unterbreitet. Mit dem kommunalen Richtplan stimmt die Gemeinde insbesondere die Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung aufeinander ab. Der Schwerpunkt der Ortsplanung liegt auf der Förde-rung der Innenentwicklung und der Sicherung der Bebauung der bestehenden Bauzonen und der haushälterischen Bodennutzung.Die Überarbeitungen und Anpassungen sind aufgrund des Raumplanungsgesetzes des Bundes nötig, das die Schweizer Stimmbürgerschaft im Jahr 2013 mit grosser Mehrheit annahm. Gleichzeitig sind die neuen Vorgaben des revidierten kantonalen Planungs- und Baugesetzes umzusetzen. Die Richtplanung dient als Basis für den Zonenplan, das Baureglement sowie die Schutzverordnung.Die kommunale Richtplanung, der Zonenplan, das Baureglement oder auch die Schutzverordnung sind Instrumente zur Steuerung der räumlichen Entwicklung einer Gemeinde.Reserven innerhalb der Bauzonen vorhandenIm Unterschied zu Zonenplan, Baureglement oder Schutzverordnung ist die Richtplanung jedoch für die Grundeigentümer- innen und -eigentümer noch nicht direkt verbindlich. Sie ist deren konzeptionelle Grundlage. Die 2014 in Kraft getrete-nen Anpassungen des Raumplanungsgesetzes des Bundes sowie das neue kantonale Planungs- und Baugesetz haben Auswirkungen auf die Ortsplanung der Gemeinde Rüthi. Dem Grundsatz «Innenentwicklung vor Aussenentwicklung» muss dahin gehend Rechnung getragen werden, dass substanziel-le Neueinzonungen erst nach der konsequenten Mobilisierung der inneren Reserven möglich werden. Aufgrund der vorhandenen Reserven innerhalb der bestehenden Bauzonen werden deshalb in der Gemeinde relevante Neueinzonungen bis auf Weiteres nicht mehr möglich sein. Umso wichtiger sei es, dass die bestehenden Baulücken überbaut und der Bestand verdichtet wird, heisst es in einer Mitteilung des Gemeinderats.Ihm ist es ein Anliegen, dass die erforderliche bauliche Innenentwicklung nicht mit «möglichst viel Dichte» verwechselt wird.Auch die qualitative Dichte erhöhenDie Richtplanung zeigt auf, wo Entwicklungsreserven genutzt werden sollen, aber auch, welche qualitativen Rahmenbedingungen dabei gelten. Es gilt der Grundsatz, nicht nur die bauliche Dichte, sondern auch die qualitative Dichte zu erhöhen. Dabei sind besonders wertvolle Strukturen zu schützen. Bau-ten und Anlagen in Quartieren mit einem besonderen Erscheinungsbild oder hoher öffentlicher Präsenz sollen sich in den Bestand einpassen.Der Gemeinderat lädt die Bewohnerinnen und Bewohner ein, zu den vorliegenden Entwürfen Stellung zu nehmen. Ebenfalls wird er mit den Eigentümern von Baulandparzellen in Kontakt treten, mit dem Ziel, diese Parzellen der Bebauung zuzuführen. Hierfür stehen dem Gemeinderat verschiedene Instrumentarien, so u. a. Vertragsabschlüsse oder das öffentliche Kaufrecht (als ultima ratio)zur Verfügung. Am 18. August lädt der Gemeinderat zur öffentlichen Informationsveranstaltung. Er informiert über wesentliche Änderungen der Planung und die nächsten Planungsschritte. Am 29. Au-gust und 12. September, 18 bis 20 Uhr, haben Interessierte im Rahmen von Kontaktstunden die Möglichkeit zum direkten Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinderates und den Planern.