Gestützt auf die Grundsätze des revidierten Raumplanungsgesetzes erarbeitete der Kanton Appenzell Ausserrhoden einen neuen kantonalen Richtplan, der voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres in Kraft tritt. Der nachgeführte kantonale Richtplan setzt den Gemeinden Entwicklungsziele und verlangt, dass die Gemeinden ihren kommunalen Richtplan innert fünf Jahren ab Inkrafttreten des kantonalen Richtplans anpassen.Nach dem neuen kantonalen Richtplan weist Walzenhausen eine zu grosse Bauzone auf. Bereits in der Medienmitteilung vom letzten November wurde darauf hingewiesen, dass Walzenhausen rund 4,4 ha dem Nichtbaugebiet zuzuweisen hat. Betroffen sind insbesondere einwohnerrelevante Zonen (Wohn–, Misch– und Kernzonen). Um die erforderliche Anpassung des Zonenplans nicht zu gefährden, hat das Departement Bau und Volkswirtschaft die Gemeinden mit zu grossen Bauzonen angewiesen, bis zum 31. Dezember 2018 jene Grundstücke mit einer kommunalen Planungszone zu belegen, bei welchen nicht zum Vornherein ausgeschlossen erscheint, dass sie bei der Zonenplanrevision dem Nichtbaugebiet zugewiesen werden. Planungszone liegt im Mai aufDer Gemeinderat hat sich in den letzten Monaten u. a. im Austausch mit dem Departement Bau und Volkswirtschaft vertieft mit der kommunalen Richt- und Zonenplanung auseinandergesetzt. Mit Beschluss vom 3. April hat der Gemeinderat eine Planungszone für die Dauer von drei Jahren angeordnet (Art. 54 f. Baugesetz). Eine Verlängerung der Planungszone um längstens zwei Jahre bleibt vorbehalten. Die Planungszone wird öffentlich bekannt gemacht und liegt während 30 Tagen, das heisst vom 1. Mai bis 30 Mai, im Gemeindehaus öffentlich auf. Einsprachen können schriftlich innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Walzenhausen erhoben werden. Die betroffenen Grundeigentümer werden schriftlich benachrichtigt. Die Planungszone tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planung erschweren könnte. Baubewilligungen für neue Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden. (gk)Hinweis: Anlässlich der öffentlichen Orientierungsversammlung vom Donnerstag, 26. April informiert der Gemeinderat über das weitere Vorgehen.