07.08.2020

Bauparzellen an exponierter Lage

Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan Dietrichshalde genehmigt und in die öffentliche Auflage verabschiedet.

Von Susi Miara
aktualisiert am 03.11.2022
Ein Mehrfamilienhausprojekt mit gehobenen Wohnungen in der Dietrichshalde hat die Gemeinde veranlasst, für das ganze 7300 Quadratmeter grosse Gebiet eine Sondernutzung zu erlassen. Mit der nun vorliegenden Planung sollen in der bestehenden Wohnzone WE, in der derzeit nur Ein- und Doppeleinfamilienhäuser erlaubt sind, künftig auch ortsbaulich eingepasste, kleine Mehrfamilienhäuser realisiert werden können.Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass der exponierten Lage dadurch Rechnung getragen wird, indem die Topografie weitestgehend erhalten und eine ruhige und hochwertige Architektur und Umgebungsgestaltung gesichert werden.Talseitige Fassadenhöhe auf acht Meter erhöhtDie Bauten sind nur innerhalb der Baubereiche zugelassen. Diese Baubereiche gehen nach aussen allen anderen Abstandsvorschriften vor. Dabei entfällt die Einschränkung auf Ein- und Doppelfamilienhäuser. Die talseitige Fassadenhöhe kann von 6,5 Meter bis maximal 8,0 Meter erhöht werden, wenn der grosse Grenzabstand (6 Meter) um das Zweifache der Mehrhöhe erweitert wird.Auch für das bereits geplante Projekt wurden wegleitende Bestimmungen festgelegt. Die Villa Gautschi soll abgebrochen werden. Das Richtprojekt sieht ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit einer unterirdischen Sammelgarage und einem Innenhof vor. Gestattet sind weder optisch geschlossene Einfriedungen noch Bauten und Anlagen auf der allgemeinen Umgebungsfläche, mit Ausnahme der Zufahrt und Besucherparkplätze. Vorgeschrieben ist hingegen Minergie-Standard A – und eine naturnahe und standortgerechte Pflanzenwahl.«Das geplante Projekt ist eine Verdichtung gegenüber dem Bestand, aber nicht gegenüber der geltenden Regelbauweisen. Es entspricht auch den Zielen des Konzepts der räumlichen Entwicklung der Gemeinde», sagt Gemeindepräsident Reto Friedauer. Dank der Freihaltung der Umgebung passe sich das Projekt zudem sehr gut in das Quartier und die Landschaft ein und die zulässige Ausnützung werde gegenüber heute ausgeschöpft.Positiv sei auch die kantonale Vorprüfung ausgefallen. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformationen (Areg) schrieb dazu: «Der Erlass ist nach Prüfung der aus kantonaler Sicht wesentlichen Elementen genehmigungsfähig.»Der Sondernutzungsplan liegt während 30 Tagen, bis 4. Sep-tember, im Gemeindehaus (Anschlagbrett, 2. Stock) zur Einsicht öffentlich auf.

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