Um den oberen Sonnenberg vollständig erschliessen zu können, wurde 2015 der Baulini-enplan Sonnenberg und die Strassenbauprojekte zur Verlängerung der Sonnenbergstrasse öffentlich aufgelegt. Es wurden Rechtsmittel dagegen ergriffen. Das Obergericht stützte nun den Gemeinderat und wies die Beschwerde gegen den Baulinienplan in dritter Instanz ab. Das Urteil wird nicht weitergezogen. Nach ungenutzter Beschwerdefrist ist der Plan jetzt rechtskräftig. Die Verfahren bezüglich der Strassenprojekte waren sistiert worden und können nun mit der Rechtskraft des Baulinienplanes fortgeführt werden. (gk)