30.06.2018

Bauland auszuzonen ist nicht nötig

Am Donnerstagabend orientierte die Gemeinde Rüthi ihre Einwohner über die anstehende Gesamtrevision seiner Ortsplanung und des Baureglements. Die Bevölkerung soll dabei von Anfang an miteinbezogen werden.

Von Max Pflüger
aktualisiert am 03.11.2022
Max PflügerEine beachtliche Anzahl interessierter Einwohner folgte der Einladung in den Werkhof. Aufmerksam verfolgten sie die Ausführungen von Gemeindepräsident Philipp Schäuble und Ortsplaner Armin Meier von der Strittmatter Partner AG zur Ausgangslage in Rüthi und den gesetzlichen Vorgaben des Kantons, basierend auf den Änderungen im neuen Planungs- und Baugesetz vom 1. Oktober 2017.Zeit für eine Gesamtrevision ist reifDie letzte Zonenplanrevision wurde von 1991 bis 1997 ausgearbeitet. Die Planung und das Baureglement aus dem Jahr 1998 ist in die Jahre gekommen und vor allem auch durch die neue kantonale Gesetzgebung überholt. An der Bürgerversammlung vom 23. März genehmigten die Stimmbürger im Budget einen Kredit von 10000 Franken für den Beginn einer Gesamtrevision der Ortsplanung. Diese war zwar bereits 2011 andiskutiert, jedoch im Hinblick auf die Erarbeitung eines neuen kantonalen Gesetzes bis zu dessen Inkraftsetzung aufgeschoben worden. Die Zeit für eine Gesamtrevision ist damit nun reif. Mit dem ersten Informationsanlass soll die Bevölkerung auf breiter Basis zum Mitden­- ken und Mitgestalten der neuen Ortsplanung eingeladen werden, denn der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, die Einwohner im mehrjährigen Entwicklungsprozess von Anfang an miteinzubeziehen. Wie weiter nach diesem ersten Infoanlass? Schäuble auf eine entsprechende Frage in der anschliessenden Diskussion: «Das wissen wir auch noch nicht definitiv. Der Gemeinderat wird das Vorgehen an einer seiner nächsten Sitzungen planen. Auf jeden Fall werden weitere Informa­tionen folgen.» Raumplaner dipl. Ing. FH SIA Armin Meier von Strittmatter Partner AG, St. Gallen, verstand es anschliessend, die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen leicht fasslich und unterhaltsam darzustellen. Keine Auszonung, aber auch keine UmzonungBildhafte Darstellungen erleichterten das Verständnis. Seine umfassenden Ausführungen betrafen vor allem die Baulandplanung, die baugesetzlichen Kennzahlen zur Gebäudegrösse sowie den Interpretationsspielraum zum Begriff «Innere Verdichtung». Für Rüthi sind vorerst einmal vor allem die Ausführungen zur Reduktion von Baulandreserven von grosser Bedeutung: Sie haben das Ziel, die Baulandreserven auf ein vernünftiges Mass zu reduzieren und die Zersiedelung der Landschaft einzuschränken. Eine Gemeinde darf heute nicht mehr Baulandreserven haben, als für die sinnvolle Entwicklung notwendig ist. Gemeinden mit mehr Bauland werden verpflichtet, dieses auszuzonen. Das betrifft Rüthi allerdings nicht. Hier muss kein Bauland ausgezont, es kann aber zurzeit auch kein neues umgezont werden.

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