Belastete Böden 18.10.2024

Bauernbetriebe, die von PFAS betroffen sind, erhalten finanzielle Hilfe

Landwirtschaftliche Betriebe, deren Böden mit PFAS belastet sind, sollen finanzielle Hilfe erhalten. Die Regierung hat die Vorlage für einen Sonderkredit verabschiedet. Sie will betroffene Betriebe in den Jahren 2025 bis 2028 mit insgesamt fünf Millionen Franken unterstützen.

Von pd/sk
aktualisiert am 18.10.2024

Ende August hat der Kanton zur PFAS-Belastung in der Landwirtschaft kommuniziert: Im Fleisch der auf den betroffenen Betrieben gehaltenen Tiere hatte der Kanton teilweise PFAS-Werte über dem Grenzwert festgestellt. Die Betriebe müssen nun Lösungen suchen, damit die PFAS-Belastung bei den Tieren reduziert werden kann. Dies führt zu Mehrkosten und möglicherweise in letzter Konsequenz zur Aufgabe von Betrieben, wenn keine Lösungen realistisch sind.

Produktionsanpassungen unterstützen

Die Regierung sieht für erheblich betroffene Landwirtschaftsbetriebe zwei unterschiedliche Finanzhilfen vor. In erster Linie sollen die Landwirtschaftsbetriebe bei Produktionsanpassungen unterstützt werden. Das kann beispielsweise der Futterzukauf sein oder die Umstellung der Wasserversorgung von Quellwasser auf die öffentliche Wasserversorgung. Je Betrieb stehen während den Jahren 2025 bis 2028 höchstens 100'000 Franken zur Verfügung.

Führen diese Massnahmen nicht zum Erfolg, können Landwirtinnen und Landwirte unterstützt werden, die aufgrund der mit PFAS belasteten Landwirtschaftsflächen ihren Betrieb aufgeben müssen. Hier sieht die Regierung vor, Härtefallgelder auszuzahlen.

Forschung zu neuen Lösungsansätzen vorantreiben

Schliesslich will die Regierung auch Forschungsprojekte zur Minderung der PFAS-Belastung in der Landwirtschaft fördern. Ziel dabei ist, den betroffenen Betrieben neue Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, bevor eine Betriebsaufgabe nötig wird.

Insgesamt stehen für die beiden Arten von Finanzhilfen und die Beiträge für Forschungsprojekte fünf Millionen Franken zur Verfügung. Der Vorschlag der Regierung soll in der Wintersession verabschiedet werden. Somit könnten die betroffenen Betriebe bereits ab dem 1. Januar 2025 unterstützt werden.

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