Auslöser des Rechtsstreits war ein Vertrag für die Beschaffung einer Landwirtschaftsmaschine. Der Landwirt wollte sicherstellen, dass die Maschine pünktlich auf den Erntebeginn eintrifft, anderenfalls die Lieferfirma Schadenersatz leisten muss. Seine Anwältin, Mitarbeiterin eines Rheintaler Advokaturbüros, sollte das richten, was sie nach Meinung des Landwirts dann aber nicht richtig tat. Im Sommer 2012 entzog der Landwirt dem beklagten Anwaltsbüro den Auftrag und nahm sich einen neuen Anwalt. Am 16. April 2014 reichte der Bauer die Klage ein und stellte das Rechtsbegehren, der Beklagte sei zu verpflichten, einen nach durchgeführtem Beweisverfahren zu beziffernden Betrag, mindestens aber 500000 Franken nebst fünf Prozent Zins sowie Schadenersatz nach richterlichem Ermessen zu zahlen. Ende Oktober fand die siebte und vorläufig letzte Verhandlung in diesem Streitfall im Saal des Altstätter Rathauses statt.Landwirt glaubwürdig, Kanzlei muss zahlenNoch einmal hörte das Gericht zahlreiche Zeugen. Der Verteidiger des Beklagten versuchte, den Landwirt unglaubwürdig darzustellen und sagte, der Bauer habe es von Anfang an auf einen möglichst grossen Profit aus der Sache abgesehen und die Klage sei abzuweisen, zumal die Anwältin der Advokatur die Sorgfaltspflicht nicht verletzt habe. Das Kreisgericht ist anderer Meinung. Am 30. November teilte die Kammer den Parteien ihren Enscheid mit, in dem sie dem Rheinalter Landwirt Recht geben. Das Advokaturbüro müsse dem Landwirt knapp 393000 Franken bezahlen, nebst fünf Prozent Zinsen. Die Kosten des Verfahrens belaufen sich auf beinah 50000 Franken, die die Parteien zu gleichen Teilen zu tragen haben. Gegen den Entscheid des Kreisgerichtes, versandt am 28. November, kann der Beklagte innert 30 Tagen beim Kantonsgericht St. Gallen in Berufung gehen.Kurt Latzer