07.04.2020

Banken lassen brieflich abstimmen

Die Regionalbanken können nun doch über ihre üblichen Traktanden abstimmen lassen, trotz Coronakrise.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 03.11.2022
Dank einer bundesrätlichen Verordnung vom 16. März ist es möglich geworden, dass Unternehmen ihre Generalversammlung durchführen. Folglich können das nun auch die Regionalbanken tun.Es gibt dabei zwei Varianten: Entweder lässt eine Bank schriftlich über die Traktanden (wie z. B. Jahresbericht oder Gewinnverwendung) abstimmen, was dem schriftlichen Abstimmen bei einer Urnenabstimmung vergleichbar ist. Oder eine Bank führt tatsächlich eine Generalversammlung durch, aber ohne Publikum (also ohne Aktionäre oder Genossenschafter). Auch in diesem zweiten Fall wird schriftlich abgestimmt. Der Unterschied zur ersten Variante besteht darin, dass bei der Durchführung einer Generalversammlung Stimmrechtsvertreter anwesend sind, von denen die Abstimmungsergebnisse entgegengenommen und bekannt gegeben werden.Ob nun lediglich eine schriftliche Abstimmung stattfindet oder ob tatsächlich eine GV ohne Publikum durchgeführt wird – entscheidend ist für beide Fälle: Der Vorgang wird notariell begleitet und ist somit beaufsichtigt.Wichtig und schön für Aktionäre respektive Genossenschafter: Die Dividende bzw. der Zins für die Anteilsscheine kann nach der Abstimmung ausbezahlt werden, sofern der entsprechende Antrag gutgeheissen wird.Clientis Biene und Alpha Rheintal mit Mini-GVSowohl die Clientis Biene Bank als auch die Alpha Rheintal Bank haben sich zur Durchführung einer Generalversammlung gemäss der zweiten der beschriebenen Varianten entschieden. Die Genossenschafter der Clientis Biene stimmen bis am 9. April schriftlich über die Traktanden ab. Die Generalversammlung findet dann ohne Publikum am Samstag, 18. April, mit Beginn um 14 Uhr im Gebäude der Altstätter Firma Stark AG statt, wo sich wegen des Neubauprojekts der Bank vorübergehend deren Büros befinden.An der Generalversammlung werden Verwaltungsrat und Geschäftsleitung zumindest teilweise vertreten sein, ausserdem werden Vertreter der Revisionsstelle, Stimmenzähler sowie ein Notar als unabhängiger Vertreter teilnehmen. Die GV ist auf die statutarischen Geschäfte und somit auf ein zeitliches Minimum beschränkt.Bereits drei Tage zuvor, am 15. April, führt die Alpha Rheintal Bank ihre Generalversammlung auf die gleiche Weise durch. Die Aktionäre haben bis 8. April die Möglichkeit, brieflich abzustimmen.Auch Raiffeisen lässt abstimmenDie Raiffeisenbanken der Region nutzen ebenfalls die Möglichkeit, trotz Corona über ihre statutarischen Geschäfte abstimmen zu lassen. Die Raiffeisenbank Oberes Rheintal zum Beispiel lässt schriftlich abstimmen und verzichtet auf eine GV ohne Publikum. Welche Bank wie verfährt, wird den Genossenschaftern der jeweiligen Bank natürlich persönlich frühzeitig mitgeteilt. In einer besonderen Situation befinden sich die Raiffeisenbanken Unteres Rheintal sowie Berneck-Au, weil hier die Fusion bevorsteht.Über Fusion kann entschieden werdenDas derzeit wegen der Coronavirus-Pandemie geltende Notrecht ist speziell für die beiden Raiffeisenbanken Unteres Rheintal und Berneck-Au von grosser Wichtigkeit. Diese beiden Banken haben ihre Fusion minutiös vorbereitet und möchten diesen Schritt vollziehen, was natürlich die Zustimmung der Genossenschafter voraussetzt.Gemäss Beschluss des Verwaltungsrats beider Banken haben die Genossenschafter die Möglichkeit, demnächst schriftlich abzustimmen. Sie haben hierfür 21 Tage Zeit.Die Unterlagen werden noch vor Ostern verschickt. Die Stimmen werden dann unter notarieller Aufsicht ausgezählt. Dies geschieht am gleichen Ort, aber für die Raiffeisenbank Berneck-Au und die Raiffeisenbank Unteres Rheintal natürlich je separat.

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