Im Rahmen der diesjährigen Ausschreibung sind bei der kantonalen Kulturförderung 87 Gesuche um einen Werkbeitrag eingegangen. 35 dieser Gesuche kamen aus der Bildenden Kunst, 23 aus der Musik, je elf aus den Sparten Literatur sowie Angewandte Kunst und Design, fünf aus Tanz und Theater sowie zwei Gesuche aus dem Bereich Geschichte und Gedächtnis. Zehn Kulturschaffende haben sich zudem um einen dreimonatigen Aufenthalt in Rom beworben.
Fachjury vergibt Werkbeiträge und Atelieraufenthalt
Die Fachjurys der einzelnen Sparten haben 18 Vorhaben ausgewählt, die nun mit einem Werkbeitrag von je 20'000 Franken unterstützt werden. Zwei Personen erhalten zwischen Dezember 2024 und Mai 2025 je einen dreimonatigen Aufenthalt in Rom und werden für diese Zeit mit einem Beitrag von je 9'000 Franken unterstützt.
Mit den Werkbeiträgen und den Atelieraufenthalten fördert der Kanton Vorhaben von Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten. Die finanzielle Unterstützung soll den Kulturschaffenden den nötigen Freiraum geben, um ihre Ideen, Vorhaben und Werke auszuarbeiten, ihre künstlerische Tätigkeit weiterzuentwickeln oder ihre Recherchen zu vertiefen. Die Kriterien für die Auswahl sind nebst ausreichendem Bezug zum Kanton St.Gallen Relevanz, Ausstrahlung, Eigenständigkeit sowie Professionalität.