24.08.2020

Balgacher fordert Coronatest nach Spuckattacke

Beim Einkaufen in Rheineck wurde ein Mann bespuckt. Er befürchtet, infiziert zu sein und hat Anzeige erstattet.

Von Monika von der Linden
aktualisiert am 03.11.2022
Kommt einem ein Fremder ungefragt sehr nah, ist das immer unangenehm. Was noch vor wenigen Monaten als unhöflich galt, empfindet man heute mitunter als Bedrohung. So erging es einem Balgacher am Freitag. Er erledigte im Coop in Rheineck Einkäufe. An der Kasse kam ihm ein junges Paar nah und die drei gerieten sich verbal in die Haare. «Obwohl ich bat, den gebotenen Abstand zu wahren, berührte mich der junge Mann absichtlich.» Später auf dem Parkplatz rannte ihm dieser nach und spuckte ihm zweimal ins Gesicht. Den fremden Speichel im Gesicht gehabt zu haben, beunruhigt den Balgacher. Es könnte sein, dass der Spucker das Coronavirus in sich trägt. Vorsorglich desinfizierte unser Leser sich sofort sein Gesicht und erstattete beim Polizeiposten in St. Margrethen Anzeige. «Früher hätte ich das nicht getan», sagt er. Aber heute könne er nicht da­rüber hinwegsehen. Es ist nicht die mögliche Bestrafung des unflätigen Zeitgenossen, die unseren Leser umtreibt. Er erwartet, dass der Spucker auf das Virus getestet wird. Er selbst hat sich eine Isolation auferlegt. «Das gehört sich so, wenn man unsicher ist», sagt er. Er möchte schliesslich niemanden anstecken. Florian Schneider, Mediensprecher der Kantonspolizei, bestätigt den Eingang der Anzeige. Die Polizei wird prüfen, ob die im Coop entstandenen Aufnahmen der Überwachungskamera aussagekräftig sind und tritt dann mit der Staatsanwaltschaft in Kontakt. Sie ist zuständig, falls eine Krankheit mutwillig übertragen wurde. Die Polizei wird nur in der Strafverfolgung tätig. Sie ordnet nicht an, einen Test durchführen zu lassen und kontrolliert nicht, ob eine verfügte Quarantäne eingehalten wird. Die Polizei kommt dann zum Zug, wenn eine Massnahme zwangsweise vollstreckt wird oder sie eine Behörde in punkto Sicherheit unterstützen soll. Ist der Speichel auf einer Schleimhaut gelandet, soll sich der Bespuckte bei der Kantonsärztin melden. «Diese kann den Test der spuckenden Person verfügen», sagt Fabienne Frei, Stellvertretende Generalsekretärin im Gesundheitsdeparte­ment. Weiter rät sie dem Bespuckten, sich einem Test zu unterziehen, falls er Covid-typische Symptome bekommt.

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