Der Medienmitteilung des Bundesrates kann entnommen werden, dass ab 27. April vieles wieder möglich sein wird, was heute noch verboten ist.Die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden werden aufgehoben. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie ab 27. April wieder verkauft werden.Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden dürfen ebenfalls wieder öffnen.Den Betrieb wieder aufnehmen dürfen auch Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoostudios und Kosmetiksalons. Ebenso unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen.Auch die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beerdigungen wird wieder aufgehoben.Auch Spitäler dürfen ab 27. April wieder sämtliche, auch nicht-dringliche, Eingriffe vornehmen. Den Betrieb aufnehmen dürfen auch wieder ambulante medizinische Praxen wie Zahnärzte, Physiotherapeuten und medizinische Masseure.Betont wird aber: Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss sichergestellt sein!Ab 11. Mai wieder in die SchuleIn der zweiten Etappe sollen ab dem 11. Mai die obligatorischen Schulen sowie die Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid darüber will der Bundesrat am 29. April fällen.Am 8. Juni sollen in einem dritten Schritt die Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das Versammlungsverbot gelockert werden. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen.Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen.Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolgt dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von COVID-19-Fällen gekommen ist. Zwischen den einzelnen Schritten muss genügend Zeit verstreichen, um die Auswirkungen der Lockerungen beobachten zu können. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen.Schutz von besonders gefährdeten ArbeitnehmendenBei der schrittweisen Öffnung gewisser Dienstleistungen und Betriebe sollen besonders gefährdete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umfassend geschützt werden, beispielsweise durch Arbeit im Homeoffice.