19.07.2019

Bald Abbrucharbeiten an der Staatsstrasse

Die Abbrucharbeiten an der Wohn-/Gewerbeliegenschaft Staatsstrasse 75 im Zentrum sowie dem ehemaligen Restaurant „Bad Kobelwies“ beginnen am 5. August, teilt die Gemeindeverwaltung Oberriet mit. Beide Liegenschaften befinden sich seit 2018 in Gemeindeeigentum.

Von pd
aktualisiert am 03.11.2022
Im Jahr 2018 hat die Politische Gemeinde Oberriet die Wohn-/Gewerbeliegenschaft Staatsstrasse 75 käuflich erworben. Ausschlaggebend für den Kauf war insbesondere der Standort im Dorfzentrum sowie inmitten des Ortsbildschutzgebiets. Dies mit dem Ziel, zu einer attraktiven Zentrumsgestaltung beitragen zu können. Auch die unmittelbare Nähe zum Rathaus hat den Entscheid beeinflusst.Wie bereits im letztjährigen Jahresbericht informiert, wird der nördliche Gebäudeteil (ehemals Imbisslokal) abgebrochen. Die Abbrucharbeiten starten am 5. August und dauern rund eine Woche an. In dieser Zeit ist die angrenzende Kronengasse für den Verkehr gänzlich gesperrt. Die Fussgänger und Fahrradfahrer hingegen können diesen Bereich jederzeit passieren. Der Zeitpunkt des Abbruchs wurde aus Sicherheitsgründen bewusst auf die Sommerferien gelegt, damit der stark frequentierte Schulweg nicht beeinträchtigt wird.Ansprechende Umgebungsgestaltung und Ladestationen für E-Bikes Nach den Sommerferien wird mit der Sanierung des Wohngebäudes (südlicher Gebäudeteil) begonnen. Anstelle des abgebrochenen Gebäudes wird ein Carport sowie ein Fahrradunterstand erstellt, wo voraussichtlich auch öffentliche Ladestationen für E-Bikes zur Verfügung gestellt werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf eine ansprechende Umgebungsgestaltung gelegt, es werden Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen die zum Verweilen einladen.Kein Ersatz für Restaurant Bad KobelwiesIn den kommenden Monaten wird auch das ehemalige Restaurant „Bad Kobelwies“ abgebrochen. Dieses Gebäude wurde vor 1920 erstellt und befindet sich baulich in einem schlechten Zustand. Eine Sanierung stellt deshalb aus Gründen der Verhältnismässigkeit kein Thema mehr dar. Das Gebäude ist teilweise einsturzgefährdet und sollte deshalb sobald möglich abgebrochen werden.Dies war dem Gemeinderat bereits von Anbeginn an bewusst bzw. der Erwerb der Liegenschaft erfolgte aufgrund von ortsplanerischen Überlegungen. Aufgrund der heute geltenden Gesetzesbestimmungen auf Bundes- und Kantonsebene lassen sich neue Baulandflächen in den kommenden Jahren praktisch nicht mehr realisieren – es sei denn im Gegenzug wird an einer anderen Stelle auszoniert. In diesem Sinne erfüllt die hier erworbene Liegenschaft Reservezwecke. Längerfristig wird beabsichtigt, diese Baulandfläche zu Gunsten von attraktiveren Lagen umzuverteilen.

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