Die Bevölkerung wurde mittels Allgemeinverfügung vom 17. August darüber informiert. Innert der 14-tägigen Frist ging beim Sicherheits- und Justizdepartement kein Rekurs ein. Die Verfügung ist somit rechtskräftig. VideoaufzeichnungenDie Öffentlichkeit wird mit Hinweistafeln auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht. Die Videoaufzeichnungen werden geschützt aufbewahrt und spätestens nach 100 Tagen gelöscht. Der Zutritt zum Speicherort ist für Unbefugte nicht möglich.Die Geschäftsprüfungskommission übernimmt die Aufgabe der Kontrollstelle.