Im Februar hatte die St. Margrether SP-Kantonsrätin Laura Bucher (selbst Mutter und beruflich Gerichtsschreiberin am Bundesverwaltungsgericht) die Regierung in einer Interpellation auf das Prinzip der entlöhnten Stillzeit hingewiesen, wie es die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz des Bundes vorsieht.Im ersten Lebensjahr des Kindes sei Müttern fürs Stillen mindestens eine halbe Stunde als bezahlte Arbeitszeit anzurechnen, wenn sie bis zu vier Stunden pro Tag arbeiten; bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als vier Stunden mindestens 60 Minuten und ab einer einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden mindestens 90 Minuten. Laura Bucher vermisste aber eine rechtliche Grundlage für bezahlte Stillzeit für die st.gallischen Staatsangestellten und auch für Lehrerinnen an Volks-, Berufs- und Mittelschulen.Für die Staatsverwaltung und auch für die kantonalen Schulen würden die Stillregeln durchaus sachgemäss angewendet, schreibt nun die Regierung in ihrer Antwort. Festgehalten sei dies im Personalhandbuch.Laura Bucher nahm dies gestern erfreut zur Kenntnis. Sie bedauert aber, dass diese Regelung nicht auch für die öffentliche Volksschule gilt. «Diese Ungleichbehandlung ist nicht haltbar», meinte sie und kündigte eine Motion an, die dies ändern soll. Diese reichte sie dann auch bereits gestern ein. Darin fordert sie bezahlte Stillzeit nicht nur für Volksschullehrerinnen, sondern gleich für alle Arbeitnehmerinnen im Kanton St. Gallen. (mt)