Wolfhalden 28.02.2023

Ausserrhoder Finanzausgleichsgesetz: Kritik an einigen Punkten

Der Gemeinderat beteiligt sich an der Vernehmlassung zur Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes.

Von gk
aktualisiert am 28.02.2023

Das kantonale Departement Finanzen hat zur Vernehmlassung der Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes geladen. Die Notwendigkeit, das heutige System aufgrund der Verflechtung von Ressourcen- und Lastenelementen sowie von diversen Parametern zugunsten einer erhöhten Transparenz und Vereinfachung zu revidieren, anerkennt der Gemeinderat Wolfhalden, wie er mitteilte.

Das oberste Ziel des Finanzausgleiches, dass sich die Gemeinden hinsichtlich der finanziellen Mittel und als Folge davon auch in Bezug auf die Steuerbelastung annähern, wird aufgrund der Differenz in den Steuereinheiten verfehlt. Weiter erachtet er es als problematisch, wenn die Defi­nition der Teilindikatoren des Lastenindexes durch den Regierungsrat in der Finanzausgleichsverordnung erfolgen. Da die Messung der Teilindikatoren grossen Einfluss auf das Ergebnis hat, stelle sich die Frage, ob diese Kompetenz nicht eher beim Gesetzgeber anzusiedeln wäre.

Gelder sollten zweckgebunden sein

Der Gemeinderat stört sich zudem daran, dass der Kanton im Lastenausgleich die durch ihn zu leistende Ausgleichssumme mit zwei Millionen Franken festgesetzt hat. Dieser willkürliche Fixbetrag werde der Dynamik des Finanzhaushaltes nicht gerecht und lasse das partnerschaftliche Stemmen der Kosten zwischen den Gemeinden und dem Kanton missen. Gelder aus dem Finanzausgleich müssen aus Sicht des Gemeinderates zweckgebunden sein.

Zudem ist der Gemeinderat der Ansicht, dass die Ergebnisse aus der Analyse aller Finanzströme für eine Gesamtbeurteilung des Finanzausgleichsgesetzes vorliegen müssen, damit auch Entwicklungen von absehbaren Gesetzesänderungen und den daraus resultierenden finanziellen (Mehr-)Belastungen einbezogen werden können.

 


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