Angefangen hatte alles am 16. Januar dieses Jahres im Altstätter Empfangs- und Verfahrenszentrum EVZ mit einer verbalen Auseinandersetzung. Nächstentags sei die Auseinandersetzung bei der Essensausgabe erneut entflammt. Ein weiteres Wortgefecht fand später beim Bahnhof statt. Bei einem Gerangel in der Unterführung soll schliesslich der eine Mann den anderen im Gesicht geschnitten haben, wobei er den Geschnittenen dauerhaft entstellt haben soll.Später kam es zum Racheakt. Der Geschnittene soll den anderen am Kragen gepackt und ihm mit einer Rasierklinge ebenfalls einen Schnitt im Gesicht zugefügt haben. Auch dies soll zur Folge gehabt haben, dass der Mann nun ebenfalls entstellt sei.Dem einen der beiden Angeklagten wird noch anderes vorgeworfen: Er habe am 31. Januar 2018 an die Mauer der Unterführung des Altstätter Bahnhofs uriniert und sich in zwei Geschäften je Waren von geringem Wert widerrechtlich angeeignet haben. In drei weiteren Geschäften soll er das gleiche getan haben.Am 13. August haben sich die beiden Männer vor dem Kreisgericht Rheintal in Altstätten zu verantworten.