06.05.2019

Aufträge und Arbeiten ausgeschrieben

Seit Ende April ist ein Teil der Aufträge fürs neue Alters- und Pflegezentrum auf der elektronischen Beschaffungsplattform simap.ch und im Amtsblatt ausgeschrieben.

Ein Grossteil der Pläne für das neue Alters- und Pflegezentrum Widnau ist fertig ausgearbeitet. Alle Beteiligten arbeiten derzeit an der weiteren Planung und Vorbereitung der nächsten Arbeitsausschreibungen.«Gemeinden können Aufträge, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, nicht nach eigenem Gutdünken vergeben», sagt Miriam Stoffel, Leiterin Liegenschaftsverwaltung in Widnau. Massgebend sei das öffentliche Vergaberecht. Dieses gibt vor, mit welchem Verfahren Gemeinden Offerten einholen dürfen und wie sie bewerten müssen. Grundlage ist das Verbot der Bevorzugung und die Nichtdiskriminierung. Die Gemeinde muss die Offerten nach objektiven Kriterien bewerten und einheimischen und auswärtigen Firmen dieselben Chancen einräumen.Unterschiedliche SchwellenwerteBei Lieferaufträgen bis 100000 Franken sind direkte Vergaben möglich. Zwischen 100000 und 250000 Franken sind mindestens drei Anbieter zur Offertstellung einzuladen, ab 250000 Franken ist der Auftrag öffentlich auszuschreiben, und zwar gemäss den WTO- Regeln nicht nur in der Schweiz, sondern europaweit. Das passiert über die elek­tronische Beschaffungsplattform simap.ch und im Amtsblatt.Beim Baunebengewerbe liegen die Schwellenwerte höher: Hier endet das freihändige Verfahren bei 150000 Franken; bis 250000 Franken gilt das Einladungsverfahren und bei höheren Kostenschätzungen ist die offene Ausschreibung zu wählen. Beim Bauhauptgewerbe liegt die Grenze der freihändigen Vergabe bei 300000 Franken; bis 500000 Franken kann das Einladungsverfahren gewählt werden und ab 500000 Franken ist eine offene Ausschreibung nötig. Das offene Verfahren kann zweistufig im selektiven Verfahren erfolgen. Die Anbieter müssen sich um die Teilnahme bewerben, und zwar aufgrund von festgelegten Kriterien und Referenzaufträgen.Konkurrenzfähige Angebote im WettbewerbDie günstigste Offerte erhält den Zuschlag. Dabei ist nicht nur der Preis entscheidend, sondern auch Kriterien wie Qualität, Erfahrung, Termintreue, Garantie- und Unterhaltsleistungen, Umweltverträglichkeit oder Anzahl Ausbildungsplätze.«Die Gemeinde ist als Bauherrin sehr daran interessiert, möglichst viele Aufträge in der Gemeinde und in der Region zu vergeben», sagt die Leiterin Liegenschaftsverwaltung. «Das bedingt aber, dass das örtliche und das regionale Gewerbe gegenüber auswärtigen Firmen nicht nur konkurrenzfähige, sondern bessere und günstigere Angebote unterbreitet.» Bevorzugungen seien nicht möglich. Jede teilnehmende Firma könne die Rechtmässigkeit der Vergabe gerichtlich überprüfen lassen. Und: «Die Gemeinde hat alles zu unternehmen, damit die Verfahren korrekt und rechtsbeständig sind.» (gk)

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