23.08.2018

Aufhebung absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot

Die Allgemeinverfügung der Politischen Gemeinden Thal und Rheineck betreffend Feuer- und Feuerwerkverbot vom 30. Juli 2018 wird per sofort aufgehoben. Damit ist unter anderem das Grillieren mit Holzkohle- und Gartengrills wieder gestattet. Bestehen bleibt das kantonale Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald und in Waldesnähe.

Von red
aktualisiert am 03.11.2022
Die in den letzten Wochen gefallenen Niederschläge haben die Gefahr von Feuerausbrüchen etwas entschärft. Trotzdem ist das Steigenlassen von Himmelslaternen im ganzen Kantonsgebiet verboten. Ebenfalls untersagt ist das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren.

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