23.05.2019

Auf kantonaler Plattform

Ab 1. Juni werden alle rechtsverbindlichen amtlichen Publikationen der Stadt Altstätten auf der Publikationsplattform des Kantons publiziert.Die Gemeinden müssen ihre amtlichen Bekanntmachungen wie die Anzeige von Planauflageverfahren oder Referendumsverfahren von Gesetzes wegen in ihren amtlichen Publikationsorganen veröffentlichen. Gemäss aktueller Regelung hat der Stadtrat Altstätten den «Rheintaler» als Publikationsorgan festgelegt. Einzelne Publikationen sind von Gesetzes wegen auch im kantonalen Amtsblatt zu publizieren. Mit dem per 1. Juni 2019 neu in Kraft tretenden Publikationsgesetz schafft der Kanton St. Gallen eine digitale Publikationsplattform, die er anstelle des Amtsblatts neu für alle Veröffentlichungen nutzt. Der Kanton wird seine amtlichen Publikationen ab 1. Juni 2019 rechtsverbindlich im Internet veröffentlichen und damit allen Rechtssuchenden kostenlos und umfassend einen gesicherten elektronischen Zugang zu den amtlichen Publikationsorganen ermöglichen. Publikationen weiter auch in der ZeitungDas Publikationsgesetz erlaubt es auch den Gemeinden, die Publikationsplattform des Kantons als rechtsverbindliches amtliches Publikationsorgan zu bestimmen. Die Nutzung dieser Plattform ist für Gemeinden kostenlos. Der Stadtrat hat beschlossen, diese Möglichkeit zu nutzen. Ab 1. Juni 2019 werden alle amtlichen Publikationen sowie die Rechtssammlung der Stadt nur noch auf der neuen kantonalen Publikationsplattform rechtsverbindlich veröffentlicht. Damit Einwohner ohne Internetanschluss nicht von den amtlichen Publikationen ausgeschlossen sind, wird der Stadtrat bis auf weiteres amtliche Publikationen weiter in der Presse («Rheintaler» und «Volkszeitung») und im Anschlagkasten veröffentlichen. Auch wie bisher werden sie auf der Webpage www.altstaetten.ch aufgeschaltet. Diese Publi- kationen haben jedoch keine Rechtsverbindlichkeit, sondern nur Informationscharakter. Die Bekanntmachung der Baugesuche im ordentlichen Verfahren erfolgt neu analog den anderen amtlichen Publikationen auf der elektronischen Publikationsplattform des Kantons. Die Veröffentlichung im Anschlagkasten und auf der Homepage der Stadt wird auch weiter angeboten (ohne Rechtsverbindlichkeit). (sk)

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