Michael Schöbi sah sich diesen Frühling bestätigt: Der CVP-Kantonsrat und Präsident der Rheintaler TCS-Sektion aus Altstätten hatte es von der Regierung schriftlich bekommen, dass mehrheitlich Fahrbahnhaltestellen eingerichtet werden, wenn der Kanton auf einer Kantonsstrasse eine neue Bushaltestelle einrichtet oder eine bisherige (beispielsweise im Zuge einer Strassensanierung) erneuert. Dies empörte ihn, hatte der Kantonsrat doch vor drei Jahren in der Debatte ums Strassenbauprogramm für die Jahre 2019 bis 2023 die Weisung erlassen, dass Haltestellen wenn möglich in Busbuchten zu legen sind. Jener Antrag war unter anderem von Michael Schöbi eingereicht worden, damit die Leistungsfähigkeit der Kantonsstrassen nicht eingeschränkt wird, dass also vor allem die vielen Autofahrerinnen und Autofahrer nicht behindert werden.Wenn der Kanton nicht spurt, soll’s in ein GesetzDass trotzdem in den meisten Fällen anders gebaut wird, liegt an ebenjenem vom Kantonsrat den Planern zugestandenen «wenn möglich». Die Regierung hielt fest, dass nebst der Weisung des Kantonsrates eben auch noch andere Kriterien zu berücksichtigen seien, beispielsweise die Verkehrssicherheit oder der vorhandene Platz, auch unter dem Aspekt, dass eine Bushaltestelle behindertengerecht sein muss. Die Regierung respektive das Tiefbauamt mache es sich da etwas zu leicht, meint Michael Schöbi: «‹Wenn möglich kann nicht bedeuten, dass der Weisung des Kantonsrates nur in jedem dritten oder vierten Fall nachgekommen wird», hielt er gegenüber dem «Rheintaler» und der «Volkszeitung» im März fest. Die bürgerlichen Fraktionen insistierten daraufhin in der Aprilsession mit einer Motion auf dem Ergebnis der Debatte von 2018. Sie wollen ihm mit einer Änderung des kantonalen Strassengesetzes Nachachtung verschaffen, auch aus Sicherheitsgründen, wie es in der Motion heisst. Auf Kantonsstrassen dürften dann nur noch Haltestellen auf der Fahrbahn eingerichtet werden, wenn «wesentliche» Gründe gegen eine (neue oder bestehende) Haltebucht sprechen, die ausserdem zu dokumentieren wären.Interessenabwägung wäre nicht mehr möglichDie Regierung beantragt dem Kantonsrat, auf die Motion nicht einzutreten. Busbuchten seien nicht generell sicherer als Fahrbahnhaltestellen, schreibt sie in ihrer Begründung. Jeder einzelne Fall müsse individuell, mit Blick auf die beste Gesamtlösung, beurteilt werden. Würde man der Forderung nach Haltebuchten konsequent nachkommen, würde dies die Interessenabwägung verhindern und damit in vielen Fällen auch, dass die beste Lösung realisiert wird – die nach Ansicht der Regierung demnach nicht immer die Haltebucht ist.Das Geschäft kommt voraussichtlich im Verlauf der Junisession am Montag und Dienstag zur Sprache.