31.05.2018

Auf den Trottoirs wird es eng

Rollschuhe, Skateboards, Trottinette sowie Einräder, Laufräder und Kinderräder: Auf dem Trottoir ist immer weniger Platz. Der Gehweg verkommt zur Fahrspur – doch wer darf ihn wirklich benutzen?

Von Benjamin Schmid
aktualisiert am 03.11.2022
Benjamin SchmidIn Zeiten der 2000-Watt-Gesellschaft sollte man meinen, dass der Fussgänger auf Händen getragen wird. Schliesslich trägt er mit seiner umwelt- und ressourcenschonenden Fortbewegung massgeblich dazu bei, das Klima zu schützen: Fussgänger machen keinen Lärm, brauchen weder Strom noch Benzin, stossen kaum CO2 aus und beanspruchen wenig Platz. Am Zielort angekommen, sind weder Parkleitsystem noch Parkplätze nötig.Indes nimmt die Mobilität der Gesellschaft stetig zu. Neue fahrzeugähnliche Geräte und Fortbewegungsmittel wie Skateboards, E-Bikes und Kindervelos bedrängen die Fussgänger.Damit nicht genug. Lieferanten versperren das Trottoir beim Warenumschlag, Handwerker parkieren darauf, weil es keine freien Parkplätze gibt, und unzählige fahrende Untersätze schlängeln sich durch das Fussvolk.Fussgänger und fahrzeugähnliche GeräteGemäss Artikel 43 des Strassenverkehrsgesetzes ist das Trottoir den Fussgängern vorbehalten. Der Artikel 41 der Verkehrsregelverordnung konkretisiert: Das Parkieren anderer Fahrzeuge auf dem Trottoir ist untersagt, sofern es Signale oder Markierungen nicht ausdrücklich zulassen. Ohne eine solche Signalisation dürfen Fahrzeuge auf dem Trottoir nur halten zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigen lassen von Personen. Der Güter- und Personenumschlag ist ohne Verzug zu beenden und für Fussgänger muss stets ein mindestens 1,5 m breiter Raum frei bleiben. Eine Ausnahmeregelung besteht für fahrzeugähnliche Geräte (fäG). Damit werden alle mit Rädern oder Rollen ausgestatteten Fortbewegungsmittel bezeichnet, die ausschliesslich durch eigene Körperkraft angetrieben werden wie Rollschuhe, Skateboards oder Trottinette.Mit fäG dürfen alle unterwegs sein. Seit Januar 2014 gibt es kein Mindestalter und keine zwingende Begleitung durch Erwachsene mehr. «Normale Velos oder E-Bikes gehören auf die Strasse und dürfen nicht auf dem Trottoir fahren», sagt Christian Aldrey, Leiter Verkehrspolizei St. Gallen.Fahrzeugähnliche Geräte ihrerseits seien nur für spezielle Verkehrsflächen zugelassen: auf für Fussgänger bestimmten Verkehrsflächen, für Radwege, auf Fahrbahnen mit Tempo 30 und Begegnungszonen sowie auf Fahrbahnen von Nebenstrassen, wenn entlang der Strasse Trottoirs sowie Fuss- und Radwege fehlen und das Verkehrsaufkommen gering ist. Umgekehrt gilt: Velos, E-Bikes und Mofas müssen den Radweg nur dann zwingend benutzen, wenn er mit dem Vorschriftssignal «Radweg» ausgeschildert ist. «Ist ein Radweg lediglich mit einem gelben Velosymbol gekennzeichnet, dann können die erwähnten Fahrzeuglenker selber entscheiden, wo sie fahren möchten», sagt Aldrey. Wird die Benutzung des Radweges oder des Trottoirs missachtet, respektive mit dem falschen Gefährt befahren, kann eine Ordnungsbusse von 30 Franken ausgesprochen werden.Trottoir für Kinder bis zwölfWeil immer öfter Velos, E-Bikes und Trendfahrzeuge aller Art auf Trottoirs unterwegs sind, steigt die Kritik aus Fussgängerkreisen. Vor allem ältere und in der Mobilität eingeschränkte Menschen fühlen sich bedroht. Trotzdem möchte das Bundesamt für Strassen (Astra) das Strassenverkehrsgesetz ändern und das Alter der Kinder, die auf Trottoirs fahren dürfen, von acht auf zwölf Jahre erhöhen. «Das ist für die Polizei eine Entwicklung, die wir nicht gutheissen können», sagt Aldrey und ergänzt: «Diese Idee vermittelt nur eine Scheinsicherheit: Trottoirs im Innerortsbereich sind für velofahrende Kinder wegen der zahlreichen Einmündungen und Querstrassen keineswegs ungefährlich, besonders wenn auf dem Trottoir entgegen der Fahrtrichtung gefahren wird. Unübersichtliche Hauseingänge, Ausfahrten aus Garagenvorplätzen und Parkplätzen sowie sichtbehindernde Bepflanzungen bergen zudem das Risiko von Kollisionen.»

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