01.02.2022

Auch Rüthi stimmt an der Urne ab und macht sich für E-Voting stark

Da eine Durchführung der ordentlichen Bürgerversammlung während der Pandemie dem Rüthner Gemeinderat nicht vertretbar scheint, sagt er die Versammlung ab und lässt die Bevölkerung an der Urne über die Jahresrechnung 2021 sowie Budget und Steuerplan 2022 abstimmen.

Von gk
aktualisiert am 02.11.2022
Wie in den anderen Gemeinden erfolgt die Urnenabstimmung am 10. April. Die Stimmzettel werden allen Stimmberechtigten per Post zugestellt.Der Geschäftsbericht wird Mitte März in den Haushalten eintreffen. Ebenfalls wird dieser auf der Website www.ruethi.ch zur Verfügung stehen oder kann bei der Gemeindeverwaltung unter Telefon 071 767 77 75 bestellt werden.Einführung elektronische Stimmabgabe (eVoting)Weiter beabsichtit die politische Gemeinde Rüthi, unter Vorbehalt der Bewilligung durch den Bund, die elektronische Stimmabgabe bei sämtlichen eidgenössi­schen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen einzuführen. Die Möglichkeit für E-Voting soll gemäss dem Kanton St. Gallen voraussicht­lich ab dem vierten Quartal 2022 zur Verfügung stehen.Auf eidgenössischer und auf kantonaler Ebene bestehen Rechtsgrundlagen für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) bei Wahlen und Ab­stimmungen. Der Bundesrat wird mit der Anpassung der eidgenössischen Ver­ordnung über die politischen Rechte und der Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe die Voraussetzungen für eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs schaffen. Die Beschlussfas­sung durch den Bundesrat wird voraussichtlich im 2. Quartal 2022 erfolgen.Der Kanton St.Gallen sieht vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe ab dem vierten Quartal 2022 (wieder) einzuführen. Zur Anwendung kommt das E-Voting-System der Schweizerischen Post der zweiten Generation mit vollstän­diger Verifizierbarkeit, das in den vergangenen Jahren umfangreichen Tests und Überprüfungen unterzogen und entsprechend weiterentwickelt wurde. Die Bewil­ligung zur (Wieder-)Einführung von E-Voting im Kanton St.Gallen und zur Ver­wendung des Systems der Schweizerischen Post wird vom Bundesrat voraus­sichtlich im dritten Quartal 2022 erteilt.Im Rahmen des Gesuchs des Kantons St.Gallen an den Bund wird die Regierung die elektronische Stimmabgabe von einer Anmeldung durch die Stimmberech­tigte oder den Stimmberechtigten abhängig machen. Das sogenannte Anmelde­verfahren bedingt einen Beschluss der politischen Gemeinden zur Einführung dieses Verfahrens bzw. der elektronischen Stimmabgabe in der jeweiligen Ge­meinde bei sämtlichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen an der Urne.Damit der Kanton St.Gallen beim Bund ein Gesuch für den Einsatz eines E-Vo­ting-Systems stellen kann, muss von einer oder mehreren politischen Gemeinden bereits die Zusage für eine Teilnahme an E-Voting vorliegen. Der Beschluss der Gemeinde steht unter dem Vorbehalt, dass der Bund den Einsatz des E-Voting-Systems genehmigen wird. Der Gemeinderat Rüthi begrüsst die Möglichkeit von E-Voting und hat deshalb beschlossen, sich beim Betrieb zu beteiligen. Die An­meldung steht den Stimmberechtigten ab dem Zeitpunkt offen, ab dem der Bun­desrat den Einsatz des E-Votings-Systems im Kanton St.Gallen genehmigt hat.Die Finanzierung der Kosten für den elektronischen Stimmkanal ist wie folgt vor­gesehen: Der Kanton trägt die Fixkosten sowie die Grundpauschale für den Ein­satz von E-Voting. Die politischen Gemeinden leisten an die variablen Kosten für den Betrieb einen Beitrag von einem Franken je angemeldete Person und je Wahl- und Abstimmungstermin. Die Kosten für die Weiterentwicklung des Systems werden über bereits bewilligte Beiträge der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) getra­gen.

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