Im Rheintal wie andernorts steht der Zivilschutz immer wieder für die Allgemeinheit im Einsatz. Beispielsweise wurden gerade in den letzten Wochen in mehreren Gemeinden Wanderwege instandgestellt. Gelegentlich half der Zivilschutz auch schon beim Aufstellen von Festzelten. Ob dies Aufgabe des Zivilschutzes sein darf, war zwar zuweilen umstritten. Wegen der Zivilschutzreform 2015+ fragte sich der Altstätter CVP-Kantonsrat Michael Schöbi, ob der Zivilschutz künftig überhaupt noch für Einsätze zugunsten der Allgemeinheit angefordert werden kann. Nicht zuletzt weil der Personalbestand reduziert und der Zivilschutz noch mehr auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet werden soll.Die von Schöbi und zwei weiteren CVP-Kantonsräten vor einem Jahr eingereichte Interpellation ist von der Regierung zwar bereits im Oktober 2018 beantwortet worden. Sie blieb aber fast ein Jahr liegen und kam erst diesen Montag in den Rat.Einsätze für Gemeinschaft im Gesetz vorgesehenZahlen zu Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft blieb die Regierung den Interpellanten zwar schuldig. Der Kanton führe weder eine Statistik über die Anlässe, die vom Zivilschutz unterstützt wurden, noch habe er Einsicht in die Abrechnungen der Zivilschutzorganisationen und der Gemeinden. Die Regierung versichert aber, dass der Zivilschutz auch weiterhin für solche Einsätze zur Verfügung stehen wird. Einsätze zugunsten der Allgemeinheit seien nämlich nicht einfach Zusatzleistungen des Zivilschutzes, sondern gesetzlich vorgesehen, und zwar sowohl nach heutigem Recht als auch nach voraussichtlich künftig geltendem. Die Regierung verweist diesbezüglich auf die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und auf den Leitfaden zur Bewilligung von Einsätzen zugunsten der Gemeinschaft.Dass solche Einsätze zum Auftrag des Zivilschutzes gehören, werde bei der Reduktion des Mannschaftssollbestands von 5300 auf 3600 berücksichtigt, hält die Regierung weiter fest.Michael Schöbi will die Regierung beim Wort nehmen. Komme es zu Problemen, werde sie wieder von ihm und den beiden weiteren Erstunterzeichnern der Interpellation hören, versprach er am Montag vor dem Ratsplenum.«Der Staat muss es wissen wollen»Ungehalten zeigte sich Schöbi wegen der von der Regierung nicht gelieferten Zahlen. Im Personalinformationssystem der Armee hätten diese ersichtlich sein müssen, meint er. Schöbi wirft dem Kanton sogar mangelndes Pflichtbewusstsein vor: «Zivilschutzleistungen werden aus vom Staat verordneten Zwangsabgaben finanziert, nämlich aus den EO-Abzügen – demzufolge muss der Staat doch wenigstens wissen wollen, wie viel wofür eingesetzt wird.»