Die Kantone St.Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden benennen Gebiete, die sich für die Nutzung von Windenergie eignen und in die jeweiligen kantonalen Richtpläne aufgenommen werden sollen.
Der Kanton St.Gallen hat 17 Gebiete ermittelt, die sich für die Nutzung von Windenergie eignen.
In einer Medienmitteilung der Staatskanzlei werden fürs Rheintal aufgelistet:
- Balgach, Berneck, Rebstein: Klee / Rappentobel
- Altstätten: Gätziberg
- Oberriet, Rüthi: Sand / Loseren
- Rüthi, Lienz, Sennwald: Sennwalder Au / Büchel
Die 17 Windeignungsgebiete, die der Kanton St.Gallen ermittelt hat
2 Klee / Rappentobel - Balgach, Berneck, Rebstein
4 Gätziberg - Altstätten
6 Sand / Loseren - Oberriet, Rüthi
7 Sennwalder Au / Büchel - Altstätten (Lienz), Rüthi, Sennwald
8 Weite / Valpilär - Buchs, Sevelen, Wartau
9 Rheinau - Bad Ragaz, Mels, Sargans, Vilters-Wangs, Wartau
10 Guschachopf / Girenbüel - Bad Ragaz, Pfäfers
11 Pizolhütte / Laufböden - Bad Ragaz, Pfäfers, Vilters-Wangs
12 St.Margrethenberg - Pfäfers
16 Flumserberg/Maschgencham - Flums, Quarten
17 Witöfeli / Steinerriet - Schänis
21 Laad - Eschenbach, Wattwil
24 Krinau - Bütschwil-Ganterschwil, Mosnang, Wattwil
30 Hamberg / Alvensberg - Kirchberg, Mosnang
31 Boxloo - Wil
34 Tannenberg - Andwil, Gaiserwald, Gossau, Waldkirch
37 Waldegg - St.Gallen
Weitere Anlagen auf den Höhen über dem Rheintal
Innerrhoden hat vier geeignete Standorte ermittelt. Im Oktober 2022 wurde der Standort «Honegg» bei Oberegg im Richtplan festgesetzt. Der Richtplan liegt nun beim Bund zur Genehmigung.
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat sechs Gebiete ausgeschieden, die für Windkraftanlagen geeignet sind und in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden sollen.
Die drei kantonalen Raumplanungsämter haben sich bei der Ausscheidung der Gebiete gegenseitig auf dem Laufenden gehalten, im Besonderen hinsichtlich der Interessenabwägung und der Lage der Gebiete in Grenznähe. Manche der benannten Gebiete könnten zum Teil kantonsübergreifend zu einem Windpark zusammengefasst werden. Als Beispiele dafür wird in der Medienmitteilung etwa ein Windenergiepark «Gätziberg» zusammen mit «Honegg» und «Suruggen» zwischen Altstätten und Trogen genannt.
Nicht in Moorgebieten von nationaler Bedeutung
Ausgeschlossen wurden Gebiete mit besonderem Schutzcharakter, beispielsweise Moorlandschaften von nationaler Bedeutung. Ebenso wurden Gebiete mit ungenügender Windleistung von der weiteren Planung ausgenommen.
Infoanlässe im April
Der Kanton St.Gallen hat die Gemeinden und Regionen an drei regionalen Veranstaltungen anfangs Februar über die 17 ermittelten Windeignungsgebiete informiert. Für die Bevölkerung werden auf April Informations- und Dialoganlässe angekündigt.
Das Richtplanverfahren
Die Gemeinden und Regionen können sich bis 6. April im Rahmen einer Anhörung zu den Windeignungsgebieten äussern. Diese sollen dann in die Anpassung des Richtplans 23 einfliessen. Die Regierung beschliesst voraussichtlich Anfang Mai die Eröffnung der Vernehmlassung der Richtplan-Anpassung 23.
Die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung der Richtplan-Anpassung 23 dauert von Mitte Mai bis Ende August 2023. Die Vorprüfung durch den Bund erfolgt gleichzeitig. Voraussichtlich Ende Oktober erlässt die Regierung die Anpassung des Richtplans. Er wird anschliessend dem Bund zur Genehmigung vorgelegt.
Kanton und Bund stärken Windenergie
Das St.Galler Energiekonzept will bis 2030 die Produktion erneuerbarer Wärme und Strom um 1100 Gigawatt erhöhen. Dazu soll die Windenergie einen Beitrag von rund 80 Gigawattstunden leisten. Es ist vorgesehen, die Produktion etappenweise bis 2035 auf 100 Gigawattstunden und bis 2050 auf 300 Gigawattstunden zu erhöhen.