Seit Mittwoch darf die Schweizer Bevölkerung erleichtert nach Vorarlberg reisen und dort einkaufen, einkehren oder einen Ausflug unternehmen. Das BAG hat das Bundesland derzeit nicht auf die Quarantäneliste gesetzt. Aktuell sind es nur Salzburg und Oberösterreich. Wer nach Vorarlberg fahren möchte, muss aber immer noch Voraussetzungen erfüllen: Österreich anerkennt die 3-G-Regel – Geimpft, Getestet, Genesen. Es ist nicht pauschal zu sagen, ob jemand nun einreisen darf oder nicht. Die Bedingungen sind vielfältig. Ein Blick auf die Website der Österreichischen Botschaft in Bern gibt Aufschluss.Geimpft: Wer geimpft ist, muss dies mit einem anerkannten Dokument nachweisen. Das sind zum Beispiel der gelbe Impfpass, eine Impfkarte oder ein Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass. Weiter muss die erste Impfung mindestens 22 Tage und darf längstens drei Monate zurückliegen. Für jene, die die zweite Dosis erhalten haben, verlängert sich die Frist um sechs Monate.Genesen: Wer Covid-19 vor nicht mehr als sechs Monaten überstanden hat, darf einreisen. Er muss dies mit einem ärztlichen oder behördlichen Genesungszertifikat bestätigen. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper ist dem gleichgestellt. Dieser darf aber hingegen maximal drei Monate alt sein.Getestet: Bei den Coronatests gelten die gleichen Bestimmungen wie bisher. Ein PCR-Test gilt 72, ein Antigentest 48 Stunden lang. Ein Selbsttest reicht nicht aus. Kinder bis zum vollendeten zehnten Altersjahr müssen sich nicht testen lassen.Wer bei einer Kontrolle in Österreich keines der 3 G mit einem Dokument belegen kann, muss innerhalb von 24 Stunden einen PCR-Test auf eigene Kosten durchführen.Registriert: Die 3-G-Regel hebt nicht die Pflicht auf, sich zu registrieren. Sie ist bei jeder Einreise nötig und erfolgt frühestens 72 Stunden vor dem Grenzübertritt via Internet unter https://entry.ptc.gv.at. Pendler erneuern sie nach jeweils 28 Tagen. Als Ausnahme gelten unvorhersehbare und unaufschiebbare Gründe in der Familie.Es bleibt erlaubt, ohne Zwischenstopp mit dem Auto durch Österreich zu fahren. Man muss sich nicht registrieren und darf stehen bleiben, um seine Grundbedürfnisse zu befriedigen und den Tank zu füllen. Weiter gilt es zu beachten, dass in Österreich teils strengere Coronaregeln gelten. Zum Beispiel beträgt der Sicherheitsabstand dort zwei Meter und es müssen FFP2-Masken getragen werden.Ein Augenschein beim Zoll in St. Margrethen lässt nicht den Schluss zu, dass besonders viele Rheintalerinnen und Rheintaler die neue Freiheit nutzen. Am Grenzübergang bewegte sich der Betrieb am Mittwochnachmittag im normalen, flüssigen Rahmen. Dies mag daran liegen, dass die Schweizer Zöllner nicht kontrollieren, ob die Reisenden die in Österreich geltenden Bestimmungen einhalten.Monika von der Linden