20.02.2018

Auch beim Staat sollen Mütter stillen können

Kantonsrat Die St. Margrether SP-Kantonsrätin Laura Bucher (selbst Mutter und beruflich Gerichtsschreiberin am Bundesverwaltungsgericht) will Müttern, die beim Kanton angestellt sind, das Stillen während der Arbeitszeit ermöglichen. Sie beruft sich dabei auf die Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz des Bundes.Seit dem 1. Juni 2014 gelte in der Schweiz das Prinzip der entlöhnten Stillzeiten, schreibt Bucher in einem Vorstoss, den sie gestern eingereicht hat. Im ersten Lebensjahr des Kindes sei den Müttern fürs Stillen mindestens eine halbe Stunde als bezahlte Arbeitszeit anzurechnen, wenn sie bis zu vier Stunden pro Tag arbeiten; bei einer Tagesarbeitszeit von mehr als vier Stunden mindestens 60 Minuten und ab einer einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden mindestens 90 Minuten.Für die st. gallischen Staatsangestellten und auch für Lehrerinnen an Volks-, Berufs- und Mittelschulen besteht nach Ansicht Laura Buchers keine gesetzliche Grundlage für bezahlte Stillzeit. Sie möchte nun von der Regierung wissen, ob stillende Mütter, die beim Staat oder bei den Volks-, Berufs- und Mittelschulen im Kanton angestellt sind, die bezahlte Stillzeit gewährt wird, ob Stillräume zur Verfügung stehen und ob die Regierung die Notwendigkeit sehe, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Damit würden Staatsangestellte und Lehrerinnen Müttern gleichgestellt, die privatrechtlich angestellt sind. (mt)

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