21.09.2018

Auch am Lebensende selbstbestimmt sein

«Selbstbestimmt leben und sterben … und wenn Demenz kommt», lautete das Thema der Podiumsdiskussion, zu der das Palliative Care Forum Am Alten Rhein einlud.

«Fifty ways to leave», lautete der Titel der Veranstaltung im letzten Jahr, zu der das Palliative Care Forum Am Alten Rhein Fachpersonen und Freiwillige aus den Gesundheitsorganisationen von Thal, Rheineck und St. Margrethen eingeladen hatte. Man zeigte damals auf, welche Möglichkeiten schwer kranke und sterbende Menschen mit unerträglichem Leiden zur Verfügung stehen, damit sie die letzte Lebensphase selbstbestimmt gestalten können. Freiwilliger Verzicht auf Nahrung, Therapieabbruch, begleiteter Suizid und Ähnliches diskutierte man intensiv. Diese Wege können diejenigen gehen, die am Lebensende noch urteilsfähig sind.Mit dem Podium am Montag im Kirchgemeindehaus vertiefte das Palliative Care Forum das Thema. Unter dem Titel «Selbstbestimmt leben und sterben … und wenn Demenz kommt.» moderierte Victor Rohner die Runde. Manfred Teichler, Haus- und Amtsarzt, erzählte Beispiele aus seiner Praxis. Er zeigte auf, dass jede Person, ihr Leben und Sterben einzigartig sind. Wird die Selbstbestimmung plötzlich eingeschränkt, kann man in der Gesellschaft plötzlich an Akzeptanz verlieren.Sepp Koller, Spitalseelsorger, berichtete vom Schicksal eines schwer an Demenz erkrankten Mannes. Er konnte sich nicht mehr an religiöse Rituale erinnern und verzweifelte daran. Koller begleitete den Mann als Seelsorger und führte ihn wieder seinem Seelenfrieden zu.Michael Schöbi, Jurist, und Bruno Gschwend, Präsident Kesb, erläuterten die Rahmenbedingungen des Gesetzes, das eine Selbstbestimmung auch bei schwindender Urteilsfähigkeit ermöglicht. Bedürftige Menschen werden unterstützt und geschützt, wenn das Umfeld es nicht leisten kann.Rolf Nussbaumer begleitete seinen dementen Vater über Jahre. Aus seiner Sicht gelang ihm dies würdevoll. Er und seine Geschwistern lernten verborgene Aspekte des Vaters kennen. Viele Fragen tauchten aus dem Publikum auf betreffend eines Vorsorgeauftrags oder einer Patientenverfügung und was passieren kann, wenn das Festgeschriebene nicht oder ungenügend eingehalten wird. (pd)Hinweis www.palliative-ostschweiz.ch

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