Der 33-Jährige sei in Buchs von Grenzbeamten angehalten worden. Zu jenem Zeitpunkt habe er noch alle Papiere gehabt, in Altstätten nicht mehr. Hier habe sich der Mann bis auf die Unterhose ausziehen müssen – vor einer EVZ-Angestellten, die ihn mit ihrem privaten Handy fotografiert haben soll, was verboten ist. Die Bilder, schreibt der „Blick“, lägen sowohl der Zeitung als auch dem SEM vor.Auf den Fotos sei erkennbar, dass der Asylbewerber krank gewesen sei. In den Fall Involvierte behaupteten, der Mann habe die nötige medizinische Hilfe aber nicht erhalten. Andere hingegen bestritten dies vehement und sagten, der hätte auch bei bester medizinischer Betreuung nicht gerettet werden können.Tatsache sei: „Der Gesundheitszustand von Z. verschlimmerte sich drastisch. Keine zwei Wochen nach seiner Ankunft in der Schweiz, am 23. Januar, musste der Mann ins Kantonsspital St.Gallen eingeliefert werden. Dort kollabierte er und musste reanimiert werden, heisst es.“ Danach habe eine Hirnschädigung vorgelegen. Wenig später verstarb der Mann. Woran genau er litt, ist unklar.Gegenüber „Blick“ bestätigte das SEM, dass derzeit geklärt werde, ob Mitarbeitende des SEM gegen interne Weisungen verstossen oder gar strafrechtlich relevante Handlungen vorgenommen haben.