Die Regierung hält am Aufbau der wohnortnahen Gesundheits- und Notfallzentren (GNZ) grundsätzlich fest. Eine uniforme Ausgestaltung – wie sie in der Vernehmlassung
kritisiert wurde – ist jedoch auch aus Sicht der Regierung nicht zielführend. Sie ist überzeugt, dass es GNZ mit regionenspezifischen Ausrichtungen benötigt. Am Notfallbetrieb hält sie fest, wobei das definitive Angebot betreffend Betriebszeiten und allfälligem Bettenangebot primär mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte festgelegt werden soll und subsidiär ergänzt wird mit den Spitalverbunden. Die GNZ sollen durch
Private, primär durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, betrieben werden. Für den Fall, dass keine privaten Leistungserbringer die Leistungsaufträge für die GNZ wahrnehmen wollen oder können, beauftragt der Kanton die Spitalverbunde, ein angemessenes Angebot bereitzustellen.