31.05.2018

Arbeitszonen werden angepasst

Die Gemeinde Diepoldsau kennt heute in Zonenplan und Baureglement Gewerbe- und Industriezonen (GI b, GI c und I). Durch das Inkrafttreten des neuen kantonalen Planungs- und Baugesetzes am 1. Oktober 2017 sind alle Gewerbe- und Industriezonen durch eine neue Zonenart, die Arbeitszone, zu ersetzen. Eine Zuteilung einzelner Grundstücke zur neuen Zonenart Arbeitszone ist aber nur möglich, wenn die Arbeitszone über das ganze Gemeindegebiet ausgeschieden wird.Die Umwandlung der Gewerbe- und Industriezonen ist gemäss Kanton zulässig, da Ge-werbe- und Industriezonen im Baureglement abgeschlossene Regelbauvorschriften enthalten und somit für die laufende Gesamtrevision der Ortsplanung nicht präjudizierend sind.Maximale Gebäudehöhe von 30 MeternDie Regelbauvorschriften gemäss Art. 8 des heutigen Baureglementes werden mit der Zuteilung der Grundstücke in die neue Zonenart Arbeitszone überführt. Die heute geltenden Vorschriften in der Gewerbe-/Industriezone (GI) wie Höhenmasse, Grenzabstände etc. bleiben weiterhin unverändert bestehen. In der reinen Industriezone (I) wird die maximale Gebäudehöhe auf 30 Meter beschränkt.In den nächsten rund zwei Jahren wird die Gesamtrevision der Ortsplanung (Richtplan, Zonenplan, Schutzverordnungen) und das Baureglement überprüft und angepasst. An einer öffentlichen Infoveranstaltung in der zweiten Hälfte des Monats August wird die Gemeinde die Bevölkerung über die geplante Revision der Ortsplanungsinstrumente und das weitere Vorgehen informieren. (gk)

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