Ziel ist es laut einer gemeinsamen Medienmitteilung, bis Ende Jahr die Grundlagen für einen Entscheid auszuarbeiten. Falls die Vorprüfungen positiv ausfallen, werden die Verwaltungsräte den Generalversammlungen von FWB und AB vom Juni 2021 die Fusion beantragen. Die beiden regional stark verankerten Meterspurbahnen arbeiten seit 2003 eng zusammen. Die AB führen in einem Mandatsauftrag die Geschäfte für die FWB. Durch die gemeinsame Geschäftsführung können gemäss Medienmitteilung bereits jetzt Synergien in verschiedenen Bereich genutzt werden.Analysen haben laut Medienmitteilung gezeigt, dass mit einem rechtlichen Zusammengehen weitere Vereinfachungen umgesetzt und Optimierungen erreicht werden können.Ziel sei dabei die Beibehaltung der Marken und des Erscheinungsbildes der FWB sowie eine Thurgauer Vertretung in den künftigen Gremien.Die Haupteigner beider Bahnen sind der Bund (AB und FWB), die Kantone Appenzell Innerrhoden (AB), Appenzell Ausserrhoden (AB), St.Gallen (AB und FWB) und Thurgau (FWB), die Städte St.Gallen (AB), Wil (FWB) und Frauenfeld (FWB) sowie zahlreiche Gemeinden und Bezirke. Ein sehr geringer Teil der Aktien ist im Besitz von zahlreichen Privataktionärinnen und -aktionären.