30.12.2019

Antennenverbot via Planung

Der Gemeinderat von Rebstein will keine weiteren Mobilfunkantennen mehr im Wohngebiet.

Von Max Tinner
aktualisiert am 03.11.2022
Regelmässig hagelt es Einsprachen auf Gesuche der Netzbetreiber zum Bau neuer Mobilfunkantennen. Das war diesen Herbst auch in Rebstein so: Über 500 Unterschriften kamen gegen eine Antenne zusammen, die Salt auf ein Mehrfamilienhaus an der Stickerstrasse 3 stellen wollte.Die Erfolgsaussichten solcher Einsprachen sind in der Regel gering – die Rechtsordnung gebietet den Behörden, ein Baugesuch zu bewilligen, wenn das Projekt alle Vorschriften einhält. Das neue Planungs- und Baugesetz, das im Herbst 2017 in Kraft trat, erlaubt es den Gemeinden nun aber explizit, den Bau von Mobilfunkantennen in der Wohnzone auszuschliessen, sofern sie nicht auf den Standort angewiesen sind.Auf diesen Passus beruft sich der Gemeinderat von Rebstein nun. Er will den Bau weiterer Antennen in reinen Wohnzonen verbieten, und zwar im Zuge der anstehenden Ortsplanungsrevision, die jede Gemeinde im Kanton vornehmen muss, um ihre Planung dem neuen Gesetz anzupassen.Es gibt Alternativen ausserhalb der WohnzoneAuf die Standortgebundenheit könnten sich die Netzbetreiber nicht berufen, sagt Gemeinderatsschreiber Urs Graber. «In Rebstein ist es nicht nötig, eine Antenne im Wohngebiet aufzustellen – es gibt genügend Alternativen.»Bis der neue Gemeinderichtplan steht und auch Zonenplan und Baureglement angepasst sind, wird es allerdings noch einige Jahre dauern. Damit in dieser Zeit keine Fakten geschaffen werden, die der angedachten Ordnung zuwiderlaufen, bietet das Planungs- und Baugesetz den Gemeinden die Möglichkeit, eine Planungszone einzurichten und solche Bauten im betroffenen Gebiet schon vorher zu untersagen. Und genau das hat der Gemeinderat Rebstein kurz vor Weihnachten getan: Er hat über alle reinen Wohnzonen eine Planungszone mit einem Antennenbauverbot verhängt. Vom Prinzip her gilt sie ab sofort und solange die Ortsplanungsrevision dauert. Im Gesetz ist aber die Dauer auf drei Jahre limitiert mit der Möglichkeit, aus triftigen Gründen um zwei Jahre zu verlängern.Rebstein ist nicht die erste Gemeinde, die dies tut. In der weiteren Region hat es beispielsweise auch Sennwald getan.In Rebstein betrifft die Planungszone nebst der reinen Wohnzone auch vier Gebiete, die als Wohn- und Gewerbezone gelten, in denen es aber praktisch keine Gewerbebetriebe mehr hat und für die deshalb eine Umzonung in die Wohnzone angedacht ist.Gesuch für Antenne an der Stickerstrasse sistiertIn einer davon befindet sich auch das Mehrfamilienhaus an der Stickerstrasse, auf welches Salt eine Antenne stellen wollte. Jenes Gesuch wurde zwar noch nicht formell abgelehnt, aber für die Dauer der Ortsplanungsrevision sistiert. Und fällt jene so aus, wie nun angedacht, könnte die Antenne danach nicht mehr bewilligt werden.Der Gemeinderat wolle mit seinem Vorgehen das Interesse der Bevölkerung wahrnehmen und Zeit für die nötige Revision gewinnen, sagt Gemeindeschreiber Graber. Dass ausserhalb der Wohnzonen gleichwohl weitere Antennen nötig sein werden, ist er sich sehr wohl bewusst. Mit der Zeit werde die Angst vor Mobilfunkantennen aber verfliegen. «Die Leute müssen sich nur erst bewusst werden, dass jede WLan-Box und jedes Schnurlostelefon in der Stube mehr strahlt als eine Mobilfunkantenne», meint Graber. «Es ist ein wenig wie damals, als die Mikrowellenherde aufkamen – da fürchteten auch manche, die Leute könnten reihenweise tot umfallen.»

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