Seraina HessAn der Widnauer Vorversammlung am Mittwochabend blieb genug Zeit, sich den angenehmen Themen des Gemeindelebens zu widmen. Etwa dem bevorstehenden Projekt Kneipp-Garten, das von einer Gruppe pensionierter Lehrer initiiert wurde und am Kapellweg bald eine kleine Outdoor-Wellness-Oase mit Barfussweg vorsieht. Oder dem Neubau des Alters- und Pflegezentrums, über dessen Baukredit am 23. September abgestimmt werden soll. Informiert wurde auch über die Fotovoltaik-Aktion, den Wandel der Schule oder über das Notfallschutzkonzept am Binnenkanal, das Anwohner frühzeitig online oder per SMS über den Wasserpegel informieren wird.Möglich gemacht hat dies das Rechnungsergebnis des vergangenen Jahres, das keiner weiteren Diskussion bedarf: Die Gemeinde Widnau schliesst 2017 mit einem Plus von 5,3 Mio. Franken ab (Ausgabe vom 23. Februar). Das Ergebnis ist hauptsächlich auf den Mehrertrag bei den Steuern der Juristischen Personen zurückzuführen. Der Rat beantragt der Bürgerschaft am kommenden Montag deshalb eine Steuerfussreduktion um zwölf Prozentpunkte – der grösste Schritt in den letzten zehn Jahren. Widnau hat den Steuerfuss seit 2008 von 120 Steuerfussprozenten auf neu 86 gesenkt.Das bemerkte in der Fragerunde auch Albert Heule anerkennend: Das Ergebnis und die einhergehende Steuersenkung seien «ausgezeichnet und erfreulich». Weil die Mehreinnahmen auf die in der Gemeinde ansässigen Firmen zurückzuführen seien, könne er jedoch nicht nachvollziehen, weshalb auf dem ehemaligen Viscose-Areal eine Fläche von 30000 Quadratmetern als Landreserve und nicht zur weiteren Ansiedlung von Unternehmen genutzt werde – wenigstens schrittweise.Gemeindepräsidentin Christa Köppel verwies Heule auf die Wichtigkeit von Baureserven in Anbetracht des neuen Planungs- und Baugesetztes, aber auch auf abstruse Anfragen, die sie mindestens alle zwei Wochen bekomme. Es habe sich bisher definitiv bewährt, zurückhaltend zu bleiben.Als eine der ersten Gemeinden hat Widnau für das Jahr 2018 das Rechnungsmodell der St. Galler Gemeinden (RMSG) eingeführt. Ziel ist es, die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der öffentlichen Hand so abzubilden, dass sie den tatsächlichen Verhältnissen entspricht: eine Annäherung der öffentlichen Rechnungslegung an die privatwirtschaftliche. Dies beinhaltet die Abschreibung nach Nutzungsdauer, die vorschriftsgemässe Bewertung der Vermögenswerte sowie deren Dokumentation in einem Anlagespiegel. Es gibt Anpassungen innerhalb des Kontenrahmens, ebenso in der Terminologie: Der «Voranschlag» etwa wird zum «Budget», die «Bestandesrechnung» zur «Bilanz». Die Rechnung 2017 und das Budget 2018 können deshalb nicht gegenübergestellt werden. (seh)