04.06.2022

Anliegen gescheitert – bis auf eines

Eine Schulerweiterung auf der Rössliwiese wird nicht geprüft, ebenso wenig eine rasche Verbesserung desKita-Angebotes: Der Balgacher Gemeinderat erklärt eine Motion als ungültig, die andere als teilweise zulässig.

Der Politischen Gemeinde Balgach wurden Ende März gleich zwei Volksmotionen eingereicht. Die eine betrifft die «Dorfentwicklung Schulstandort Rössliwiese», die andere eine «Morgengruppe in der Kita Balgach». Zwischenzeitlich wurden die Motionen auf ihre Rechtmässigkeit geprüft, wie der Gemeinderat in einer Mitteilung schreibt. Die Volksmotion «Dorfentwicklung Schulstandort Rössliwiese» verlangt eine Schulerweiterung auf der Rössliwiese statt beim Breite-Schulhaus. Die Motionärinnen und Motionäre fordern die Schul- und die politische Gemeinde deshalb dazu auf, einen Vorschlag für einen Schulstandort auf der Rössliwiese auszuarbeiten. Mit der zweiten Volksmotion «Morgengruppe in der Kita Balgach» fordern die Motionärinnen und Motionäre die politische Gemeinde auf, einen Vorschlag auszuarbeiten, der die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Balgach verbessert. Die Kita Balgach soll das Angebot optimieren, indem sie die langen Wartezeiten nach einer Anmeldung reduziert und keine Mindestbetreuungszeit für eine Anmeldung führt (Stand heute: mindestens zwei volle Tage). Die Halbtagesbetreuung soll wieder eingeführt werden, ebenso eine Morgengruppe.52 respektive 51 Stimmen kamen zusammenDie Auswertung der eingereichten Unterschriftenbogen hat ergeben, dass die Volksmotion «Dorfentwicklung Schulstandort Rössliwiese» von 51 Stimmberechtigten und die Volksmotion «Morgengruppe in der Kita Balgach» von 52 Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Balgach gültig unterzeichnet wurden. Damit wurde das nötige Quorum von 50 Stimmen für das Zustandekommen der Volksmotionen erreicht. Die Anträge wurden in der Gemeinderatssitzung vom 16. Mai behandelt. Die Prüfung der Motion «Dorfentwicklung Schulstandort Rössliwiese» habe ergeben, dass sie nicht zulässig sei. Der Gemeinderat schreibt: «Der Bau von Schulhäusern respektive die Planung der Schulstandorte obliegen der Schulgemeinde. Damit ist die Zuständigkeit der Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Balgach nicht gegeben.» Obschon sich das Grundstück «Rössliwiese» im Eigentum der Politischen Gemeinde Balgach befinde, werde damit keine Zuständigkeit begründet. Keine Abstimmung an GemeindeversammlungEine Volksmotion, die nicht in die Zuständigkeit der Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Balgach fällt, ist gemäss Communiqué rechtswidrig und somit unzulässig. Die Volksmotion «Dorfentwicklung Schulstandort Rössliwiese» wurde vom Gemeinderat deshalb als ungültig erklärt. Gemäss Art. 46 des Gemeindegesetzes wird über rechtswidrige Anträge an der Bürgerversammlung nicht abgestimmt. Balgach sind in der Kitadie Hände gebundenDie Prüfung der Volksmotion «Morgengruppe in der Kita Balgach» habe ergeben, dass die Volksmotion zumindest teilweise zulässig sei. Die Kita Balgach wird vom Verein Soziale Dienste Mittelrheintal geführt. Die Zuständigkeit für Anliegen im Zusammenhang mit der Kita liegt damit abschliessend bei den Sozialen Diensten. Träger des Vereins sind die Politischen Gemeinden Balgach, Berneck, Diepoldsau und Widnau. «Die Organisation der Kitas muss für sämtliche Mitgliedsgemeinden abgestimmt und gleich geregelt sein», heisst es in der Mitteilung weiter. Deshalb sei die Zuständigkeit der Balgacher Bürgerinnen und Bürger bei den Anträgen «Reduzierung der Wartezeiten für eine Anmeldung» und «Keine Mindestbetreuungszeit für eine Anmeldung» nicht gegeben. Die Volksmotion sei in Bezug auf diese beiden Punkte unzulässig und als ungültig erklärt worden. Über die beiden Anträge wird an der nächsten Bürgerversammlung nicht abgestimmt.Unabhängiges Angebot hätte eine ChanceDie Zuständigkeit für den Antrag «Eine Morgengruppe ermöglichen» liege grundsätzlich auch bei den Sozialen Diensten Mittelrheintal. Auf Nachfrage sei der Gemeinde Balgach aber mitgeteilt worden, dass der Vorstand aktuell nicht beabsichtige, das geforderte Angebot zu schaffen. Die Sozialen Dienste Mittelrheintal würden eine Kindertagesbetreuung anbieten, die auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet sei. Davon zu unterscheiden sei der halbtageweise Kinderhütedienst, den die Volksmotion anstrebe. «Der politischen Gemeinde steht es jedoch frei, ein solches oder ähnliches Angebot unabhängig (analog Schülerhort) zu schaffen oder Dritten dafür einen Auftrag zu erteilen», schreibt der Gemeinderat. Damit würde der Antrag «Eine Morgengruppe ermöglichen» in den Zuständigkeitsbereich der Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Balgach fallen. Dieser wurde vom Gemeinderat als zulässig erklärt. Gemäss Art. 31 der Gemeindeordnung beantragt der Rat bei zulässigen Anträgen der nächstmöglichen Bürgerversammlung (Frühling 2023) Gutheissung, Gutheissung mit geändertem Wortlaut oder Nichteintreten. Heisst die Bürgerschaft der Politischen Gemeinde Balgach den Antrag gut, arbeitet der Gemeinderat in-nert zwölf Monaten die Vorlage aus. Der Balgacher Gemeinderat habe mit den Vertreterinnen der Motionärinnen und Motionäre, Kantonsrätin Karin Hasler und Stefanie Galehr, bereits Kontakt aufgenommen, die Entscheide begründet und das weitere Vorgehen besprochen.(gk/seh)

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