25.07.2021

Angeln für Anfänger

Wer fischen geht, muss eine Reihe von Vorschriften und Gesetzen beachten. Eine Übersicht.

Von Jolanda Riedener
aktualisiert am 03.11.2022
Bevor man die Angelrute ins Wasser wirft, sollte man sich vergewissern, ob dies erlaubt ist. Denn je nach Gewässer und Kanton gelten unterschiedliche Regeln.Die Freianglerei, also vom Ufer aus mit einer Rute zu fischen, ist im Bodensee ohne Ausweis oder Patent erlaubt. Allerdings muss man sich an einige Vorschriften halten. So darf man die Angelrute nicht unbeaufsichtigt lassen. Erlaubt sind natürliche Köder wie Mais oder Maden, verboten dagegen künstliche Köder oder lebende Köderfische. Widerhaken sind ebenfalls verboten. Die gefangenen Fische dürfen nicht lebend aufbewahrt werden, sondern müssen sofort getötet werden. Wer fischt, muss die Arten kennen. Schonzeiten und Mindestgrössen muss man beachten. Zu kleine Fische müssen freigelassen werden.Den falschen Fischer wischtHat man einen Fisch gefangen, den man wieder zurück ins Wasser setzen muss, sollte man zügig arbeiten. Man entfernt den Angelhaken vorsichtig mit einer Zange. Wenn möglich sollte man den Fisch immer im Wasser vom Haken lassen. Ideal ist es, wenn man ihn dabei nicht anfassen muss. Falls doch: Lebende Fische immer mit nassen Händen berühren, so wird die schützende Schleimhaut nicht verletzt. Ausserdem: Nicht in die Kiemen und Augen fassen. Wenn man den Fisch wieder freilässt, sollte man ihn ins Wasser gleiten lassen und nicht ins Wasser werfen, denn das kann zu inneren Verletzungen führen.Fische mit der Absicht zu fangen, sie danach wieder freizulassen, ist in der ganzen Schweiz per Tierschutzgesetz verboten. Nach dem Fang müssen die Fische unverzüglich getötet werden und dies nur unter Betäubung. Mit einem oder mehreren kräftigen Schlägen auf den Kopf, oberhalb der Augen, sei das Tier sofort zu betäuben, empfiehlt etwa der Kanton St. Gallen in einer Informationsbroschüre.Der Fisch muss unmittelbar nach der Betäubung ausgenommen werden oder ausbluten: Dazu werden die Blutgefässe zwischen den Kiemen und dem Herz mit einem scharfen Messer durchtrennt. Das nennt man Kiemenschnitt. Den Haken sollte man ausserdem nie am lebenden Tier entfernen, sondern erst nach der Tötung.Den richtigen Umgang lernenWer nicht nur vom Ufer fischen möchte oder ein Fischerpatent für mehrere Monate lösen will, braucht den Sachkundenachweis Fischerei (Sana).Das Netzwerk Anglerausbildung bietet eintägige Ausbildungskurse und eine theoretische Prüfung an. Gemäss Philipp Sicher, Geschäftsführer des Schweizerischen Fischerei-Verbands, lernt man in erster Linie den richtigen, tierschutzgerechten Umgang mit dem Fisch. «Zum Beispiel, wie ich einen Fisch richtig behändige, betäube oder töte», sagt er. An der Prüfung abgefragt werde aber auch Wissen über Material, Fischarten oder das Tierschutzgesetz.Im vergangenen Jahr haben 926 Personen in den Ostschweizer Kantonen einen Sachkundenachweis erworben. In der ganzen Schweiz wurden 8424 Nachweise ausgestellt. Die Zahl bleibe seit der Einführung im Jahr 2008 relativ konstant, was bedeutet, dass jedes Jahr ähnlich viele Personen mit dem Fischen beginnen würden. Das überrasche.Bussen von bis zu 20000 FrankenWer nur ein Kurzzeitpatent mit Gültigkeit von weniger als einem Monat löst, braucht den Sachkundenachweis nicht. Aus Sicht des Schweizerischen Fischerei-Verbands ist das falsch. «Wir würden es begrüssen, wenn man den Sachkundenachweis für alle Arten des Fischens einführen würde», sagt Philipp Sicher. Gerade Anfänger haben Mühe, richtig mit dem Fisch umzugehen.Aber auch ohne Sana-Ausweis könne man vom Fischereiaufseher gebüsst werden, wenn man zu kleine oder geschützte Fische aus dem Wasser hole. Tötet man ein Tier nicht artgerecht, drohen Anzeigen wegen Verstoss gegen das Tierschutzgesetz und Bussen bis 20 000 Franken. Das sei vielen nicht bewusst, sagt Sicher. 

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